Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Viele Verbände der freien Film- und Kreativwirtschaft – so auch der Composers Club e.V. – haben in einem gemeinsamen Aufruf gefordert, dass im neuen Medienstaatsvertrag festgeschrieben wird, dass mindestens 50% der Rundfunkgebühren in den Programmaufwand fließen müssen. Der Aufruf wendet sich an die die Rundfunkkommission der Länder, die Chefs der Senats- und Staatskanzleien der Länder, Vertreter der Medienpolitik, sowie den Vorstand und die Geschäftsleitung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Grund des Aufrufs ist, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in den vergangenen Jahren seine Sparziele zumeist im Programm realisiert hat. Ein Programm, in das aktuell nur 44 % der Gebührengelder investiert werden. Ein Programm, das überwiegend von freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen geschaffen und hergestellt wird. Die KEF hat wiederholt festgestellt, dass Mittel, die für den Programmaufwand bewilligt waren, von ARD und ZDF nicht zweckgemäß verwendet wurden: 780,2 Millionen Euro allein von 2017 bis 2020.

„50+“ ist deshalb auch ein politisches Statement für einen starken Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, ein manifestes Zeichen der Politik, dass die Gebührengelder in Form von gutem Programm dort ankommen, wo sie entrichtet werden – bei den Bürger*innen! Zugleich kann der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk mit „50+“ auch zukünftig seiner zentralen Rolle als Auftraggeber für die freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen, letztlich für die Kultur- und Medienwirtschaft, gerecht werden.

Bisher fehlt ein Hebel, damit die Reform von ARD und ZDF nicht zulasten des Programms umgesetzt wird. Der Vorschlag „50+“ setzt hier an.

Den kompletten Aufruf inklusive eines Formulierungsvorschlags für „§9a Zweckbindung der Mittel“ des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags (RFinStV) findet ihr hier: https://www.composers-club.de/wp-content/uploads/Aufruf-50.pdf