Der Gesetzgeber hat 2021 die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 in deutsches Recht implementiert und dabei die Transparenzvorschriften für Verwerter, Verlage und Produzenten verschärft. Urheber*innen und Künstler*innen dürfen Auskünfte über die Verwertung ihrer Werke in Deutschland nicht mehr nur erfragen, sondern die Vertragspartner müssen solche Auskünfte regelmäßig ohne Aufforderung erteilen.
Die „Initiative Urheberrecht“ hat offiziell noch einmal darauf hingewiesen, dass am 07. Juni 2023 die Übergangsfrist endete, die der Gesetzgeber den Vertragspartnern der Urheber*innen und Künstler*innen in Deutschland – sowie in bestimmten Fällen auch den Lizenznehmern – entlang der Verwertungskette für die Erfüllung neuer Auskunftspflichten im Urhebergesetz eingeräumt hatte. Das bedeutet ganz klar: Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners sind jetzt Pflicht in Deutschland!
Laut „Initiative Urheberrecht“ ist Transparenz für Urheber*innen seit 2019/2021 weiterhin mehr ein frommer Wunsch denn Vertragspraxis. Es ist bisher kaum bekannt, dass den Urheber*innen und Künstler*innen Auskünfte gemäß den neuen Auskunftspflichten individuell und außerhalb bestehender GVR proaktiv erteilt wurden.
Ein Grund dafür ist die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Verwertern eingeräumt hatte. Mit dem Stichtag 07. Juni 2023 lief das Jahr ab, innerhalb dessen seit Juni 2022 hätte berichtet werden müssen – und die ausgebliebenen Auskünfte können ab jetzt von den Urheber*innen und Künstler*innen bei den Vertragspartnern angemahnt werden, ebenso wie zukünftige Säumnisse in der Auskunftserteilung. Spätestens seit dem 07. Juni 2023 gilt für Urheber*innen und Künstler*innen daher: „Wir freuen uns auf Post unserer Vertragspartner!“
Die „Initiative Urheberrecht“ wird die Entwicklung der Transparenz genau beobachten. In den einzelnen Branchen werden zurzeit Umfragen erstellt und erste Handlungsoptionen diskutiert.
Werdet aktiv und fordert die euch nun auch rechtlich offiziell zustehenden Auskünfte bei euren Vertragspartnern ein. Weist auch gerne darauf hin, dass die Auskünfte eigentlich nicht von euch eingefordert werden müssen, sondern von den Vertragspartnern selbsttätig erfolgen müssen.
Viele Grüße
euer Vorstand