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Antworten der GEMA auf unsere Fragen zur Mehrheitsbeteiligung an Zebralution

Liebe Mitglieder,
mit der Bekanntgabe der Beteiligung der GEMA an Zebralution entstanden im Composers Club viele Fragen. Wir haben diese an Herrn Dr. Heker gestellt und Antworten erhalten, die wir Euch hiermit gern weitergeben möchten.

Wir fragten:
Wie viel hat die GEMA für die 75,1 % bezahlt? Vor dem Hintergrund, dass die GEMA-Mitglieder die Mittel für den Kauf erwirtschaftet haben, hoffen wir, dass Sie Verständnis für diese – aus unserer Sicht – berechtigte Frage haben.

Dr. Heker antwortete:
Aus Gründen der Vertraulichkeit wurde über den finalen Kaufpreis von beiden Parteien Stillschweigen vereinbart. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass die Verkäufer Privatpersonen sind. Der Kaufpreis ist dem Aufsichtsrat der GEMA jedoch ebenso wie die dahinterliegende Berechnung vollständig bekannt und wurde von diesem genehmigt. Die Angemessenheit des Kaufpreises wurde unabhängig voneinander durch zwei externe Unternehmen mit einschlägiger Expertise in der Unternehmensbewertung überprüft und für angemessen erachtet. 

Unsere zweite Frage:
Sie schreiben, dass Preisgestaltung / Serviceangebote für die GEMA-Mitglieder noch nicht feststünden. Können Sie trotzdem schon sagen, ob es sich um eine Gebühr pro Track oder um eine prozentuale Beteiligung aus den Erlösen handeln wird?
Hintergrund: Nach unserer Kenntnis bietet Zebralution ihren Label-Partnern eine Beteiligung an den Erlösen aus dem Digitalvertrieb von durchschnittlich 80 Prozent an.

Dr. Heker antwortete:
Es ist korrekt, dass Zebralution derzeit in den Verträgen mit den Labels und Hörbuchverlagen ein prozentuales Beteiligungssystem anwendet. Über die EMS (Service-Dienstleister der Zebralution, den die Zebralution im Sommer übernommen hat) gibt es auch Track-basierte Angebote. Insofern ist auch dieses Modell Zebralution bekannt. Welche der beiden Preisgestaltungsarten für das Direktangebot an die Künstler zur Anwendung kommen wird, wird sich erst im Laufe der Aufbauphase 2020 entscheiden.

Die dritte Frage:
Welches sind für GEMA-Mitglieder die Vorteile gegenüber Anbietern wie „CD Baby“ oder „Record Jet“, über die man ebenfalls ohne Label oder Plattenfirma veröffentlichen kann?

Dr. Hekers Antwort:
Zebralution wird sich mit Unterstützung der GEMA darauf konzentrieren, ein Angebot aufzubauen, dass möglichst passgenau auf die Bedürfnisse von Künstlern ausgerichtet ist. Dabei wird die Erfahrung der GEMA in der Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern sehr hilfreich sein. Für diejenigen Mitglieder der GEMA, die auch über eigene Leistungsschutzrechte verfügen, soll ein attraktives Angebot entstehen, diese unter dem Dach der GEMA vertreten zu lassen. Die GEMA steht für eine unabhängige und gewissenhafte Abrechnung und Verteilung und dieses Prinzip gilt genauso für Zebralution.

Weiter fragten wir:
Sie schreiben „Zebralution verfügt über ein attraktives Rechteportfolio“. Da wir Zebralution lediglich als Distributor für Labels und Plattenfirmen kennen (d.h. Vertrieb von Rechten Dritter), hätten wir gerne Auskunft über Inhalt und Umfang des eigenen Rechteportfolios von Zebralution (welches nun zu 75,1 % der GEMA gehört).

Dr. Heker schrieb:
Mit Rechteportfolio ist das Repertoire gemeint, das die Zebralution für die mit ihr vertraglich verbundenen Labels und Hörbuchverlage vertritt.

Wir fragten:
Erwartet die GEMA durch den Zugang zur Infrastruktur von Zebralution neue Optionen für die Wahrnehmung von Rechten an Werken und ggf. Aufnahmen im Online-Segment?

Dr. Heker antwortete:
Die Erfahrung der GEMA im Bereiche der Onlinelizenzierung und die Distributionskompetenz von Zebralution ergänzen sich gegenseitig und es steht zu erwarten, dass aufgrund der Kooperation Leistungsverbesserungen in beiden Bereichen entstehen.

Unsere letzte Frage:
Wie ist die Einschätzung der GEMA dazu, dass aus ihrer Beteiligung Wettbewerbs­verzerrungen zu vergleichbaren Anbietern resultieren könnten?

Darauf Dr. Heker:
Durch die Beteiligung der GEMA an Zebralution entsteht keine Wettbewerbsverzerrung. Nahezu alle relevanten Anbieter von digitalen Distributionsdienstleistungen am Markt sind in Besitz von großen Unternehmen. Die GEMA gewährleistet durch diesen Schritt ein offenes, auch auf die Interessen von individuellen Künstlern ausgerichtetes Angebot für die digitale Distribution von Audioinhalten. Selbstverständlich steht den GEMA-Mitgliedern aber weiterhin frei, ob und ggf. mit welchem Distributor sie zusammenarbeiten möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand

2019 – das Jahr ist fast vorbei!

Liebe Mitglieder des Composers Club,

same procedure as every year… Ihr kennt das ja schon: Zum Ende des Jahres blicken wir noch einmal zurück auf das, was für Euch und den Composers Club interessant und wichtig war. Das ist inzwischen Tradition – und mit Traditionen soll man nicht brechen.

Nach einem eher gemächlichen Start in das neue Jahr luden wir zusammen mit SoundTrack_Cologne, Braunschweig International Filmfestival, Defkom, mediamusic und Cinema Musica im Februar zum alljährlichen Empfang der Filmmusikszene im Rahmen der Berlinale ein. Wie schon so oft war die Veranstaltung sehr gut besucht, es gab spannende Reden, jeder kam mit jedem ins Gespräch. So zu sagen ein guter Kick Off in ein kreatives 2019.

Schon im März liefen die Vorbereitungen für die GEMA-Mitgliederversammlung an. Die damit zusammenhängende Organisation bedeutet jedes Mal ein wirklich heftiges Stück Arbeit für die Geschäftsstelle. Darum schon hier meine Bitte für 2020: Antwortet auf die Fragen zur Teilnahme, damit Vollmachtgeber und Bevollmächtigte beizeiten in Kontakt kommen können, um sicher zu stellen, dass auch jeder, der nicht teilnehmen kann, vertreten wird. Eigentlich ist es ja ganz einfach: Lest die Mails, die aus der Geschäftsstelle kommen, dort wird alles erklärt und Ihr könnt schnell die Schritte gehen, die notwendig sind.

Im März wurden Vorstandswahlen bei der ECSA und bei FFACE durchgeführt. Composers Club-Präsident John Groves wurde dabei in beiden europäischen Verbänden erneut gewählt.

Im April konnten wir mit Freude berichten, dass das neue EU-Urheberrecht nun endgültig beschlossen wurde. Am 15. hatte der EU-Rat dem vom EP beschlossenen Gesetzes­vorhaben zugestimmt, wenn auch denkbar knapp. Die Richtlinie verspricht eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Komponistinnen und Komponisten.

Plattformen mit User Uploaded Content (etwa Youtube und Facebook) werden künftig in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen genommen, was dazu führen wird, dass sie in größerem Umfang als bisher Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abschließen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Da der Composers Club sich seit vielen Jahren für die Erlangung dieses gesetzlichen Fortschritts engagiert hat, z.B. im Dachverband ECSA und der Initiative Urheberrecht, die Vorstände des Composers Club fortwährend an der Argumentation und Kommunikation der Richtlinie mitgewirkt haben, waren wir stolz und froh, dass sich dieser Einsatz – trotz erheblichen Gegenwinds – ausgezahlt hat! Mittelfristig erwarten wir nun ein verbessertes Tantiemeneinkommen aus digitalen Nutzungen für Urheber und Urheberinnen.

Dennoch war der April nicht nur ein Monat zum Feiern. Wir mussten Abschied nehmen von Martin Böttcher, der am 19. im Alter von 91 Jahren verstarb. Martin war 20 Jahre lang Mitglied im Composers Club, wir alle haben diesen wahren Gentleman sehr geschätzt!

Der Mai stand ganz im Zeichen der GEMA in München. Bei unserer Mitgliederversammlung gab es eine Entlastung des Vorstands ohne Gegenstimme, es wurde berichtet über die aktuellen Aktivitäten, Diskussionen zu den GEMA-Anträgen wurden geführt. Und wir hatten einen Gast, Herr Henke-Jantz von der GVL war gekommen, Eure Fragen zu beantworten. Leider war die Zeit sehr knapp bemessen, so dass vieles offen bleiben musste. Das GEMA-Mitgliederfest beschloss den ersten der drei GEMA-Tage.

Die Kurienversammlung verlief erfreulich konstruktiv. Wer dazu nähere Informationen möchte, der sehe sich auf unserer Website (oder in der persönlichen Mailbox) unseren Newsletter vom 4. Juni an. Die Vollversammlung war natürlich geprägt vom Thema Urheberrechtsreform.

Im Juli wurde unsere Nutzungsrechteliste überarbeitet, sie enthält nun zusätzlich auch Angaben zum Einsatz im Web und in Apps.

Der August brachte Verhandlungen mit Monitoring Anbietern, und wir konnten Euch mitteilen, dass es neue Vereinbarungen für Euch mit BMAT, Tunesat und XAD gibt. Details findet Ihr in den Newslettern 9 und 10 aus dem September und Oktober.

Der Herbst brachte viele politische Aktivitäten für den Vorstand. Christoph Rinnert war u.a. bei der Tagung des Deutschen Musikrats und beim Symposium des Medienrats. Seine interessanten Berichte sind festgehalten in den Newsletter 11 und 13 aus dem Oktober. Desweiteren vertrat er den Composers Club bei vielen politischen Veranstaltungen in Berlin.

Anselm Kreuzer nahm in Brüssel am ersten „Stakeholder Dialogue über Art.17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie“ teil. Anselm hatte im Zuge seiner Aktivität in der ECSA das Mandat erhalten, die ECSA und damit die Perspektive der europäischen Musikautoren zu vertreten und war der einzige Musikautor in der Runde. Er hielt das Eröffnungs-Statement, das sehr positiv aufgenommen wurde. Außerdem nahm er an verschiedenen Gesprächsrunden bei der GEMA teil.

Im November schließlich stiegen die Filmmusiktage in Halle. Auch hier war Christoph Rinnert für den Composers Club dabei. Besonders haben wir uns bei der Vergabe des Deutschen Filmmusikpreises darüber gefreut, dass auch zwei unserer Mitglieder ausgezeichnet wurden: Frank Schreiber und Tom Stöwer – herzlichen Glückwunsch!

Und wahrscheinlich passieren noch mehr aufregende Dinge bis das Jahr wirklich mit Getöse verabschiedet wird. Aber bis dahin möchte ich hier noch einmal daran erinnern, dass der Vorstand wirklich sehr viel Energie investiert, um Eure Interessen zu vertreten. Ungezählte Konferenzen, Skype-Sitzungen, Mail-Korrespondenzen und Telefonate – das kostet viel Zeit! Und es kostet auch Geld, denn Reisen zu Meetings in Brüssel oder anderen europäischen Orten zahlen sie in der Regel aus eigener Tasche. Diese Arbeit machen sie noch immer ehrenamtlich! Dafür sei Ihnen ein herzlicher Dank ausgesprochen.

Noch ein ganz persönlicher Dank geht an Sebastian und Christoph: Ihr beide habt mir oft in der Not den Allerwertesten gerettet im Kampf mit dem Computer. Ihr Ritter in schillernder Rüstung!

Wir beschließen das Jahr 2019 mit 307 Mitgliedern und gehen stark weiter! Seien wir gespannt, was 2020 für alle bereit hält!

Dieses war nun mein letzter Newsletter an Euch. Ich wünsche Euch allen eine entspannte Weihnachtszeit, einen gefahrlosen Rutsch in das neue Jahr und alles erdenklich Gute für die Zukunft!

Mit den allerbesten Grüßen

Eure Eva Bekker

Bitte nicht vergessen: Neu ab 01.Januar 2020!

CC Composers Club e.V., Patricia Bochmann

Bachstraße 6, D-25337 Elmshorn

Tel: +49 4121 7004598 * mobil: 49 162 5359344

E-Mail: contact@composers-club.de (unverändert)

und patricia@composers-club.de

 

… und natürlich: Viel Glück, Patricia!

 

 

 

… in eigener Sache …

Liebe Mitglieder des Composers Club,

seit fast 20 Jahren, genauer seit Mai 2000, bin ich die „Geschäftsstellentante“ des Composers Club, doch nun ist die Zeit gekommen, diese Aufgabe weiterzugeben.

Ab Januar 2020 wird die Geschäftsstelle eine neue Anschrift haben, und Patricia Bochmann wird die Leitung übernehmen.

An dieser Stelle möchte ich Euch allen, besonders dem Vorstand, für das mir entgegengebrachte Vertrauen und die nette Zusammenarbeit danken. Ich habe diese Arbeit immer sehr gern gemacht, habe dem Composers Club mit Freude beim stetigen Wachsen zugesehen und dabei viele freundliche Menschen kennengelernt, einige schöne persönliche Kontakte geknüpft.

Es ist geplant, dass ich im Mai 2020 ein letztes Mal bei der CC-Mitgliederversammlung und der GEMA-Mitgliederversammlung in Berlin (12. bis 14. – schon mal vormerken, bitte!) dabei sein werde, um zur Not noch etwas Unterstützung zu geben.

Ich bin sicher, Patricia wird frischen Wind und neue Ideen mit sich bringen! Ich wünsche ihr von Herzen, dass auch sie so viel Freundlichkeit und Vertrauen von Euch erfährt, so dass sie diese Arbeit ebenso mit Freude und Engagement ausführen kann.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Eure Eva Bekker

Neu ab 01.Januar 2020!

CC Composers Club e.V., Patricia Bochmann

Bachstraße 6, 25337 Elmshorn

Tel: +49 4121 7004598

E-Mail: contact@composers-club.de (unverändert)

und patricia@composers-club.de

Bericht vom Forum Kultur- und Kreativwirtschaft 2019 am 13.11.2019

Zum ersten Mal fand dieses Forum in Berlin statt, veranstaltet von der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Dieses Mal waren einige „Piloten“ (Gewinner-Startups https://kultur-kreativpiloten.de) aus dem Bereich Musik (Service, Produktion, Sounddesign, Audio-Branding Formate, akustische 3D/AR [Augmented Reality]) dabei.

Dieses Veranstaltungsformat dient dazu, Kultur und Wirtschaft miteinander zu vernetzen. Kreative Wettbewerbsteilnehmer (Musikproduzenten, Komponisten, Trickfilmanimateure, Gamedesigner, Mode, Design, Gastronomie, Literatur, Podcast… ) werden als „Piloten“ (die Gewinner des Wettbewerbes) ein Jahr lang von „Business-Angels“ begleitet, d.h., es wird ihnen geholfen, Netzwerke aufzubauen, sie werden bei der Finanzierung ihres Unternehmens unterstützt und es wird natürlich bei der Auftragsvergabe geholfen… Ich war zunächst skeptisch, habe dann aber in Gesprächen mit den „Musik-Piloten“ gemerkt, dass hier ein ernstzunehmendes Get-Together stattfindet.

Im Fokus standen auch hier Fragen der Plattformlösungen, insbesondere die Kulturstaatsministerin und Dr. Nussbaum (Wirtschaftsministerium) sprachen über die notwendige Neugestaltung der Gewinnverteilung an Rechtehalter.

Das Thema nimmt an Fahrt auf. Die Wirtschaft signalisierte, dass die Schaffung von Weltmarken ohne kreative Gestaltung undenkbar sein wird, und dass zum Erhalt des kreativen Outputs die Plattformen beitragen müssen durch

  • Steuerabgaben
  • Lizenzen
  • Beiträge zur Sozialversicherung

 

Das Thema dieses Forums: Zukünftige Relevanz der Creative Economies – Bekannte und neue Narrative

  • Kreativbranche im Wandel
  • Kreativität – die neue Wirtschaftsmacht

In kleinen Arbeitsgruppen wurden diese Themen mit Beteiligten aus der Branche diskutiert.

Anwesend waren Matthias Hornschuh (Panelteilnehmer) und ich….

Natürlich ist der Themenkomplex gigantisch, die Antworten der Panelteilnehmer aus der Wirtschaft waren mit Allgemeinpositionen besetzt (insbesondere BMG Rights-management, Dachverband Filmwirtschaft und Gamer).

Die Tatsache aber, dass auch andere Bereiche der Kreativwirtschaft die Geschäftsmodelle der Plattformen kritisch zu hinterfragen beginnen, zeigt, es bewegt sich etwas….und man sollte präsent und im Gespräch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Rinnert für den Vorstand

CC-Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer zu Gast beim Landesmusikrat NRW

Pressmitteilung des Composers Club vom 14.11.2019

Der Landesmusikrat NRW e.V., CREATIVE.NRW und das Komuk Kompetenzzentrum Kultur und Kreativwirtschaft Düsseldorf hatten für den 12. November 2019 zu einem Fachgespräch zum Thema „von Musik leben“ ins Gerhart-Hauptmann-Haus Düsseldorf eingeladen. Mit dabei als Gast war CC-Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer. Er sprach mit Moderator Peter Grabowski darüber, wie die Lizenzierung von Musik für audiovisuelle Produktionen funktioniert, wie man ein nachhaltiges Einkommen aufbaut und welch wichtige Rolle dabei die Verwertungsgesellschaften spielen und wie zentral eine gute Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie für die Rahmenbedingungen der Zukunft sei.

Auf besonderes Interesse stieß der von Kreuzer in die Diskussion eingebrachte Begriff des Nutzerprivilegs: Für Radio und Fernsehen habe das etablierte „Senderprivileg“ eine komfortable Situation geschaffen und erlaube den Sendern auf Basis ihrer Zahlungen an Verwertungsgesellschaften, ohne Einzel-Lizenzierung auf einen großen Pool von Musik zurückgreifen. Ein solches Modell könne mit der EU-Richtlinie auf Plattformnutzer übertragen werden. Diese bekämen auf der Basis von Zahlungen der Plattformen an Verwertungsgesellschaften Rechte und Freiheiten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken, die sie gegenwärtig nicht haben.

Anselm Kreuzer im Gespräch mit Minister Pinkwart (Foto © Matthias Hornschuh)

Nach vielfältigen Impulsreferaten von verschiedenen Vertretern der Musikwirtschaft, u. a. von Christopher Annen (AnnenMayKantereit) und Reinher Karl (Justiziar des VUT), stieß NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hinzu und diskutierte zum Abschluss der Veranstaltung mit Komponist Matthias Hornschuh, Anselm Kreuzer, Verlegerin Dorette Gonschorek und Moderator Peter Grabowski über die Situation der Musikwirtschaft. Pinkwart zeigte sich versiert in digitalen spendenbasierten Erlösmodellen und Technologien wie „Blockchain“, hob den hohen Wert der Demokratisierung von Kunst und Kultur hervor und forderte er eine gesellschaftliche Debatte über den Wert von Musik und Kunst, um mehr Zahlungsbereitschaft zu schaffen. Matthias Hornschuh legte dar, dass die Gesamtheit der Inhaltebranchen so sehr dem disruptiven Druck monopolistischer Plattformanbieter ausgesetzt sei, dass die üblichen Verteilungskämpfe zwar weiter stattfänden, den dramatischen Auswirkungen des Value Gap aber ohne eine beherzte Umsetzung der Richtlinie nichts entgegenzusetzen hätten. Anselm Kreuzer unterstützte Pinkwarts Gedanken, machte jedoch deutlich, dass keine Technologie zeitgemäße rechtliche Grundlagen für Urheberinnen und Urheber ersetzen könne. Von der Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und der Schaffung eines Nutzerprivilegs als Basis einer echten Demokratisierung dürfe nicht durch die Parallel-Debatte über Bezahlungsmodelle abgelenkt werden, denn ohne Rechtsanspruch liefe jede Bezahl-Technologie im Umgang mit größeren Plattformen hinsichtlich einer Schließung des „Value Gap“ ins Leere.