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24. Juni 2016 FilmTonArt in München

Liebe Mitglieder,

am Freitag findet in München im BR die FilmTonArt statt. Wie schon im letzten Jahr cooperiert der Composers Club mit dem BR.
Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer wird um 14:30 Uhr zum Programmpunkt
„Urhebervertragsrecht in der Reform“
auf dem Podium sitzen.
Es wird viele interessante Panels geben. Details findet Ihr im beigefügten Programm-Flyer. Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens 22. Juni 2016

Mitglieder, die gern an der Abendveranstaltung, FilmTonArtLounge, teilnehmen möchten, die wenden sich bitte bis 22. Juni 12:00 Uhr an die Geschäftsstelle. Ich leite dem BR dann die Namen weiter.

Ich wünsche einen spannenden Tag!

Mit besten Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eure Eva Bekker

filmtonart Programm 2016

 

Berlin: CC-Präsident John Groves vertritt den Composers Club bei Podiumsdiskussion im Deutschen Bundestag

Liebe Mitglieder,

am Mittwoch, den 8. Juni 2016 fand unter der Reichstagskuppel eine Podiumsdiskussion über die Bedeutung der Kultur für Gesellschaft und Wirtschaft statt. Mit dabei waren Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kulturstaatsministerin Monika Grütters sowie andere MdBs und Vertreter der Kulturwirtschaft.

Bundeskanzlerin Merkel hielt eine sehr ausgewogene, gute, entspannte, humorvolle Rede, in der es keinen Zweifel gab, dass sie die Rechte der Autoren versteht und unterstützt. Ihre Aussage „Inhalte sind nicht zum Nulltarif zu haben“ lässt hoffen, dass die Bundesregierung uns im schwierigen Prozess der Veränderungen auf dem Nutzungsmarkt unterstützen wird, auch wenn es sicherlich nicht populär ist, für Autorenrechte einzutreten.

Im Rahmen der Veranstaltung hielt auch der Pianist und Dirigent Daniel Barenboim eine exzellente Rede, verbunden mit einem kleinen Konzert mit vier Mitgliedern seines israelisch-arabischen Orchesters.

Nach den einführenden Reden gab es vier parallel ablaufende Podiumsdiskussionen. Unser Präsident John Groves nahm an der Veranstaltung „Der Wert geistigen Eigentums und das Urheberrecht“ teil. Dort sprachen Stefan Heck (MdB), Dieter Gorny (Vorstandsvorsitzender Bundesverband Musikindustrie), Jo Lendle (Schriftsteller und Verleger, Carl Hanser Verlag) und Dr. Clemens Trautmann (Präsident Deutsche Grammophon).

Auffällig war hier, dass es sich bei den Vertretern der Kreativwirtschaft ausschließlich um Verwerter und nicht Urheber handelte. Die Verwerter waren alle auf ihre Art bemüht, zu betonen, dass sie in vielfacher Weise kreativ tätig waren oder sind.

Bei der Publikumsdiskussion kam John Groves als erster Teilnehmer zu Wort und drückte seine Enttäuschung darüber aus, dass kein Urheber auf dem Panel saß. Er betonte zudem, dass sich die Online-Welt bedauerlicherweise zu einem Opt-Out-System entwickelt hat, in dem Kreativschaffende nicht gefragt werden, ob ihre Inhalte verbreitet werden dürfen, sondern allenfalls nachträglich Inhalte – auf eigene Anstrengung hin – löschen lassen können, was in der Regel nicht zu einem „Stay-Down-Effekt“ führt, da die Inhalte meist kurzerhand von anderen Nutzern wieder hochgeladen werden. Er betonte die Notwendigkeit einer nachhaltigen Lösung in Form eines Stay-Down-Gesetzes und sorgte dafür, dass eine von verschiedenen Politikern geäußerte These relativiert wurde, nämlich, dass Kreative in der digitalen Sphäre doch sehr wohl durch die Möglichkeit von Löschanfragen eine Handhabe über ihr geistiges Eigentum hätten. In diesem Zusammenhang stellte John Groves auch den Vorschlag aus der politischen Runde in Frage, „Künstler“ sollten doch mehr live spielen und hätten durch 360-Grad-Deals mit Plattenfirmen oder anderen Verwertern ganz neue Merchandising-Möglichkeiten. Vor allem sei darauf zu achten, dass der Begriff „Künstler“ nicht missverständlich gebraucht werde, da es sich bei vielen Urhebern eben nicht um die Art „Künstler“ handelt, für die Merchandising und Ähnliches in Frage kommt.

Beim Thema Urhebervertragsrecht stimmte John Groves den Rednern zu, dass der erste Entwurf zu weit gegangen sei, da es die gemeinsamen Schaffensgrundlagen von Verwertern und Urhebern gefährdet hätte. Jedoch seien insbesondere vertragliche Transparenz und angemessene Vergütung aller stattfindenden Nutzungen von Werken unerlässlich für das wirtschaftliche Überleben der Urheber. Damit stellte John Groves sich auch gegen die durch die Verwerter auf dem Podium vertretene These, dass es nicht möglich sei, das Wort „angemessen“ in Vergütungsfragen zu definieren. Er sprach sich dafür aus, hier historische Vergleiche (ähnlich dem Vorgehen bei Gewerkschaften) heranzuziehen und vor allem zunächst mal klar unangemessene Vergütungspraktiken zu benennen. Die bei Urhebern ankommenden Vergütungen legaler Streamingdienste seien hier ein gutes Anfangsbeispiel.

Insgesamt bot die Veranstaltung eine gute Gelegenheit zu konstruktiven Gesprächen mit Kollegen aus der Kreativwirtschaft und Politikern aus dem Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

 

 

Europa stellt sich hinter Kreativschaffende. Komponisten spielen in der Debatte eine Schlüsselrolle. Ein Bericht von der Creators Conference 2016.

Liebe Mitglieder,

vergangenen Dienstag fand in Brüssel die alljährliche Creators Conference statt, ins Leben gerufen und organisiert von der ECSA (European Composer and Songwriter Association), in der der Composers Club Mitglied und in dessen Vorstand John Groves ist. Die Creators Conference dient vor allem dazu, Politiker in Brüssel für unsere Belange zu sensibilisieren und mit Politikern hinsichtlich ihrer Vorgehensweisen, Fragen und Ziele in einen konstruktiven Dialog zu treten. Durch die Creators Conference machen Urheber sich in Europa sichtbar. ECSA-Präsident Alfons Karabuda betonte, dass Urheber endlich aus der Defensive heraus gekommen seien, um die Debatte um das Urheberrecht aktiv mitbestimmen zu können. Die Komponisten Europas hätten es durch ECSA innerhalb weniger Jahre geschafft, eine führende Kraft in der europäischen Urheberrechtsdebatte zu werden.

Viele MEPs nehmen teil und hören Kreativschaffenden zu

Die diesjährige Veranstaltung werten wir als großen Erfolg mit vielen positiven Signalen aus der EU-Politik für Urheber und ausübende Künstler, aber auch für die Gesamtsituation des Urheberrechts. Schon die Location (der Residence Palace im International Press Center in Brüssel) sorgte für ein sehr angenehmes und professionelles Gesprächs-Umfeld und war in Sachen Teilnehmerzahl nahezu ausgebucht – trotz der am selben Tag stattfindenden Bahn-Streiks in Belgien. Vor allem ist es gelungen, Präsidenten, Sprecher und Verbandsvertreter aus den unterschiedlichsten urheberischen Schaffensbereichen in einen Saal zu bekommen. So konnten die anwesenden Politiker hautnah erleben, dass es gemeinsame Anliegen, etwa bei Regisseuren, Drehbuchautoren, Journalisten, Textern und Komponisten, gibt. Das verleiht den Kernpositionen deutlich mehr Gewicht als ein isoliertes Vorgehen der Verbände. Diese Bündelung der Interessen spiegelte sich positiv in einer hohen Zahl von MEPs, die im Saal anwesend waren.

EC-Viezepräsident will bessere Plattformregulierung

Die Key Note hielt Andrus Ansip, der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt. Mit erfreulicher Klarheit stellte er heraus, dass die Piraterie – vor allem perspektivisch gesehen – der größte Feind der Kreativschaffenden sei. Die EU-Kommission konzentriere sich in diesem Bereich vor allem auf den „Follow-The-Money“-Ansatz, wonach illegal agierenden Plattformen der Geldzufluss durch Werbeschaltung unterbunden werden müsse. Ansip dazu sinngemäß: Es kann nicht sein, dass legale Unternehmen das Geschäft derer ermöglichen, die Inhalte stehlen. Auch müsse es gelingen, die Haftungsregeln für Intermediäre so zu präzisieren, dass nicht länger Plattformen über den Vertrieb von Inhalten Geld verdienen und sich gleichzeitig auf Haftungsprivilegien wie „Save Harbour“ berufen könnten. Ansip dazu: Sobald Plattformen erkennbar ihre Inhalte aufbereiten und organisieren, müssen sie zahlungspflichtig für die stattfindenden Nutzungen sein. Konkrete Zeithorizonte und Maßnahmen in diesem Bereich nannte Ansip nicht, aber wir werten seine klaren Worte als richtungsweisend.

„Geo-Blocking“ wird noch immer kontrovers diskutiert

Gemischt war die Resonanz auf Ansips Auffassung zur Portabilität von Inhalten. Er vertrat, wie auch andere EU-Politiker, die Auffassung, man könne den Anreiz für Piraterie verkleinern, wenn gewährleistet sei, dass ein Zugriff auf bezahlte Dienste aus allen Ländern Europas möglich sei. Er selbst käme aus einem kleinen Land (Estland) und könne nur betonen, wie wichtig es sei, in diesem Land auch ausländische Dienste nutzen zu können. Dem stehe das Geo-Blocking im Weg, auch wenn er zugleich andeutete, dass die territoriale Rechtevergabe durchaus eine Funktion im Inhalte-Markt hätte. Wie genau diese Interessen ohne einen Verfall der Lizenzpreise für Inhalte-Anbieter vereint werden könnten, erläuterte er nicht. Auf die Frage, wieso Portabilität in der EU-Politik offenbar eine größere Rolle spiele als das tagtäglich stattfindende Sterben von kreativen Geschäftszweigen, antwortete Ansip, dass er eine Hierarchie oder Priorisierung einzelner Aspekte ablehne, weil die Dinge sich alle gegenseitig beeinflussten.

Angemessene Vergütung ist im Fokus der Europapolitik

Ein von Ansip und auch nachfolgend von anderen Politikern häufig angeführter Aspekt war die angemessene Vergütung von Kreativen. Auch wenn noch nicht klar ist, wie genau die EU-Politik Kreativschaffenden helfen wird, haben wir den Eindruck gewonnen, dass die Wichtigkeit dieses Aspekts erkannt wurde und ernsthaft nach Lösungen gesucht wird. Von den Urhebern aus allen Schaffensbereichen wurde immer wieder bestätigt, wie zentral eine effektiv stattfindende angemessene Vergütung für Kreativschaffende sei.

Fronten werden überwunden

Hervorzuheben ist auch, dass eine wechselseitige Annährung von Verbraucherschutz und Urheber-Verbänden stattzufinden scheint. So betonte Ursula Pachl von der Verbraucherschutzorganisation BEUC, dass es ihr nicht darum gehe, Inhalte „kostenlos“ verfügbar zu machen. Alfons Karabuda betonte, wie sehr wir den Dialog mit den Verbrauchern pflegen müssen, um funktionierende Geschäftsmodelle und sinnvolle gesetzliche Regelungen zu fördern.

Bemühung um faire Verträge

Im Podiumsgespräch über „Fair Contractual Practices“ war MEP Dietmar Köster zu Gast, der auch letztes Jahr auf der Creators Conference gesprochen hatte. Es wurde deutlich, dass es Bemühungen zu einem EU-weiten Urhebervertragsrecht gibt, was wir nur begrüßen könnten, da dann kein Wettstreit der einzelnen Länder zu Lasten der Urheber stattfinden könnte. Als einen zentralen Aspekt eines fairen Vertragsrechts nannte Köster die Sicherstellung, dass jedem einzelnen Rechtetransfer vom Urheber hin zu einem Verwerter eine (angemessene) Gegenleistung gegenüber stehen müsse.

Kampf um bessere Urhebervergütungen im Streaming

Im Gespräch über die „Sustainability in Digital Exploitation“ stellte Anders Lassen von der dänischen Verwertungsgesellschaft KODA heraus, wie unzufriedenstellend der aktuelle Deal mit Youtube sei, sowohl substanziell als auch durch den Umstand des „non-disclosure-agreements“, wonach die KODA Stillschweigen über Details des Deals bewahren müsse. Wir hoffen, dass hier erneut ein Signal gesetzt werden konnte, dass Urheber und Verwerter hier die Hilfe der EU-Politik benötigen. Auch die miserablen Vergütungen von Streaming-Diensten wie Spotify oder Netflix sowie der zusätzlich miserable Urheber-Split in der Verteilung dieser Gelder waren Gegenstand der Debatte.

Modernes Europäisches Urheberrecht wird angestrebt

Am Abschluss der Veranstaltung stand ein Gespräch über ein „European, more modern Copyright Law“ mit Maria Martin-Prat aus der Copyright-Unit der Europäischen Kommission. Hier wurde deutlich, dass die EC sich derzeit genau mit dem Status Quo von Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern befasst und sowohl urheberrechtliche als auch wettbewerbsrechtliche Grenzen auslotet, die es bei neuen Gesetzgebungsverfahren einzuhalten gilt.

Schulterschluss unter Kreativschaffenden

Positiv war neben den gehaltvollen Panels auch, dass es viele Gespräche zwischen den Vertretern verschiedener Urheberverbände aus unterschiedlichen Ländern gab und so neue Ideen für gemeinsame Vorgehensweisen entstanden. Der Composers Club ist durch ECSA direkt in das europäische Geschehen eingebunden und hat somit eine hörbare Stimme. Auch 2017 wird es wieder eine Creators Conference geben, und der Composers Club wird sich in enger Zusammenarbeit mit ECSA dafür einsetzen, dass die wirklich brennenden Themen eingebracht werden.

Komponisten haben eine Zukunft in der immer stärker digital geprägten Nutzungswelt, wenn sie ihre Stimme erheben und der Politik die Grundlagen ihrer Wertschöpfung erklären.

 

 

Bericht von der GEMA-Mitgliederversammlung (26.-27.04.16 in Berlin)

Bearbeitungszeiten von Reklamationen werden deutlich verkürzt!

Liebe Mitglieder,

zunächst möchten wir ein wenig über die aktuelle Großwetterlage und über die diesbezüglich vom Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker, sowie vom Chefjustiziar der GEMA, Dr. Tobias Holzmüller, gegebenen Informationen sowie die zugehörigen Abstimmungen berichten.

Die GEMA steht, wie Dr. Heker ausführte, hinsichtlich ihres Inkassos stabil da, und es sei zu erwarten, dass auch 2016 ein gutes Jahr wird. Das Rundfunkinkasso war mit 280,5 Mio Euro im Jahr 2015 geringfügig niedriger als im Vorjahr (287,3 Mio Euro). Die Online-Erträge sind geringfügig zurückgegangen, was aber nur darauf zurückzuführen sei, dass im Jahr 2014 viele Beträge nachträglich zusammengeflossen seien. Die Erträge der Bezirksdirektionen sind signifikant gestiegen. Erfreulich ist, dass für Ende des Jahres ein hoher zweistelliger Millionenbetrag von der ZPÜ erwartet wird, so dass erneut mit hohen Nachvergütungen zu rechnen ist. Gleichwohl sei diese Entwicklung kein Garant dafür, dass das so bleiben müsse. Die Verhandlungen der GEMA mit den Rundfunksendern gestalten sich lt. Dr. Heker „äußerst kompliziert“, so dass nur vorsichtig darauf gehofft wird, die Verhandlungen im Sommer 2016 abschließen zu können, um bis zum Ende des Jahres die Verträge ausformulieren und dann die Unterschrift erhalten zu können. Ein besonders komplexer Punkt dabei sei die sogenannte „Mediathekvergütung“. Nähere Details aus den laufenden Verhandlungen wurden nicht gegeben. Für die Zeit bis zum Abschluss der neuen Verträge sei es gelungen, die Vergütungszahlungen ohne Abschläge zu sichern.

Als Meilenstein führte Dr. Heker den Sieg der GEMA in einem Verfahren gegen die Telekom an. Der BGH hat im November 2015 entschieden, dass die Telekom als Access-Provider den Zugang zu Piraterieseiten unter gewissen Voraussetzungen (massenhafte Rechtsverletzungen) sperren muss.

In jedem Fall herrscht aktuell eine Umbruchzeit, die es der GEMA abverlangt, in ihrer Organisationsstruktur auf EU-Gesetzesvorgaben aus Brüssel Rücksicht zu nehmen. Das dominierende Thema auf der Mitgliederversammlung war das neue Verwertungs­gesellschaftengesetz (VGG), das einen einheitlichen EU-weiten Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften bildet, damit das Repertoire grenzüberschreitend angeboten werden kann. Dr. Heker betonte, dass trotz mancher aus Sicht der GEMA ungünstiger Vorgaben die Entwicklung insgesamt positiv zu bewerten sei, da der neue Rechtsrahmen für mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit auf dem europäischen Musiknutzungsmarkt sorgt und uns wettbewerbsfähig macht. Insbesondere sei es gelungen, Standards, die bei der GEMA – anders als bei einigen anderen Gesellschaften – schon seit Jahrzehnten gelebte Praxis sind, europaweit verpflichtend zu machen. Bei der Lizenzierung und Tarifaufstellung müssten jetzt überall die gleichen Grundsätze angewendet werden, damit Lizenznehmer willkürfrei gleichbehandelt werden könnten. Auch Maßstäbe für Verteilung und Datendokumentation seien bedeutsam, um übergreifende Abrechnungen schneller und effektiver zu machen.

Ursprünglich konnte die GEMA davon ausgehen, dass das VGG zum 10. April 2016 in Kraft tritt, jedoch war der Gesetzgeber langsamer als erwartet, und es wird noch Änderungen geben, so dass auch einige gestellte Anträge in den Details nicht abschließend formuliert werden konnten. Ziel dabei war es, alles für zukünftige Richtlinien Notwendige dennoch bereits in der Mitgliederversammlung zu beschließen, um nicht im Herbst eine neue Versammlung einberufen zu müssen. Die Mitgliederversammlung 2017 wird auf jeden Fall unter Geltung des VGG stattfinden.

Zu den wichtigsten unmittelbaren Auswirkungen des VGG:

  • Die GEMA wird – von der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit befürwortet – in Zukunft vergütungsfreie Lizenzen anbieten, die es den Mitgliedern freistellt, einzelne Werke unwiderruflich für die non-kommerzielle Nutzung freizugeben. Hierzu hatte Dr. Holzmüller bereits auf der MV 2015 ein Modell vorgestellt, das nun nochmals verfeinert wurde durch eine „Mixed-Use-Klausel“, wonach die GEMA bei Verwendung der betreffenden Werke im Kontext normal zu lizenzierender Werke eine Vergütung einziehen darf.
  • Gemäß Antrag 17, der nach intensiver Diskussion als unmittelbar notwendig (weil vom neuen VGG vorgeschrieben) angenommen wurde, können GEMA-Mitglieder in Zukunft ihre Stimme für die Mitgliederversammlung auf elektronischem Wege abgeben (e-Voting). Hierbei ist zu beachten, dass bei Änderung von Anträgen vor Ort die elektronischen Stimmen ungültig werden und bei technischen Pannen kein Rechtsanspruch auf eine Wiederholung des Wahlverfahrens gegeben sein wird. In der Diskussion zeigte sich bei großen Teilen der Mitglieder und auch beim Aufsichtsrat sowie der GEMA-Verwaltung die Sorge, dass Missbrauch durch sog. „Geschäftsmodelle“ durch e-Voting möglich werden könnte. Dr. Heker betonte, dass es in Zukunft umso wichtiger ist, dass Mitglieder ihr Wahlrecht ausüben und sich gut organisieren, um ein Gegengewicht zu den möglicherweise sich neu einstellenden Stimmverhältnissen zu schaffen. Außerdem besteht sicher die Gefahr, dass über den ebenfalls obligatorisch zur Verfügung zu stellenden Live-Stream vermehrt Mittschnitte aus den Versammlungen gemacht und im Internet verbreitet werden könnten. Die Verwaltung muss sich noch im Detail mit möglichen technischen Hürden befassen.
  • Antrag 16: Ebenso sorgenvoll wurde mehrheitlich betrachtet, dass (ebenfalls aufgrund des VGG) sich ordentliche Mitglieder in Zukunft in der Mitgliederversammlung vertreten lassen können. Hier war zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht klar, wie viele Stimmen übertragbar sein sollen, aber es wird davon ausgegangen, dass ein Vertreter bis zu 10 fremde Stimmen wird ausüben können, und leider wird es wohl auch so sein, dass Stimmen an externe Personen (Freunde, Anwälte, Steuerberater…) übertragbar sein werden. Die GEMA-Verwaltung hat erkennbar alles getan, um dem entgegenzuwirken – ohne Erfolg. Die einzige Restriktion, die in den Antrag aufgenommen wurde, besteht darin, dass bei mutmaßlichem Vorliegen von Interessenkonflikten eine Person als Stellvertreter abgelehnt werden kann. Ein Interessenkonflikt wird vor allem angenommen, wenn Mitglieder einer Kurie Stimmen von Mitgliedern der anderen Kurie übertragen bekommen.
  • Gemeinsame Gesamtverträge. Die EU-Richtlinie sah ursprünglich vor, dass die GEMA ihre Gesamtverträge auf Verlangen der Nutzervereinigungen gemeinsam mit anderen Verwertungsgesellschaften abschließen muss. Das hätte bedeuten können, dass Nutzer sich weigern, nur mit der GEMA zu verhandeln, um stattdessen gleichzeitig mit GEMA, GVL und anderen Gesellschaften zu verhandeln. Dieser Zwang konnte verhindert werden.
  • Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungen. Während es in der Vergangenheit bereits geregelt war, dass Nutzer des GEMA-Repertoires bei Uneinigkeit über die fällige Vergütung den strittigen Betrag hinterlegen müssen, gab es solch eine Hinterlegungspflicht nicht im Bereich der gesetzlichen Vergütungen. Diese Lücke wurde geschlossen. Das weckt die Hoffnung, dass die Durchsetzung der Ansprüche in Zukunft mit weniger Reibung vonstatten geht.

Weitere Gesetzgebungsverfahren, die für die GEMA sehr wichtig, jedoch weiterhin in der Schwebe sind, sind das Urhebervertragsrecht und das Telemediengesetz (Stichwort Providerhaftung). Diese Themen wollen wir an anderer Stelle außerhalb dieses Newsletters aufgreifen, ebenso wie das Thema europaweite Portabilität von Inhalten.

Ein derzeit ebenfalls brennendes Thema ist die Frage der Verlegerbeteiligung. Infolge des BGH-Urteilsspruchs gegen die VG Wort („Vogel-Urteil“) gibt es mögliche Auswirkungen auf die GEMA. Dabei ist stets der Unterschied zu beachten, dass es bei der VG Wort, anders als bei der GEMA, pauschale Verlagsbeteiligung ohne Vorliegen von Verlagsverträgen gab. Jedoch ist die Brisanz solcher Details derzeit nicht genau abzuschätzen, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Dr. Heker sagte deutlich, dass es zu Rückzahlungsansprüchen gegen Verleger kommen könne. Vor allem gehe man davon aus, dass in der Politik und insbesondere in der großen Koalition ein breiter Konsens herrscht, noch dieses Jahr eine nationale rechtspolitische Lösung für das Fortbestehen der Verlegerbeteiligung herbeizuführen und sich in Brüssel für eine Änderung der Urheberrechtsrichtlinie zwecks Bewahrung des Status Quo für die Verlegerbeteiligung einzusetzen. Ähnlich äußerte sich auch Justizminister Heiko Maas, der am Tag der Hauptversammlung eine Rede hielt und insgesamt einen versierten Eindruck machte. Die Ausschüttungen erfolgten lt. Dr. Heker weiter wie gewohnt unter Vorbehalt.

Dr. Heker berichtete im Rahmen der Hauptversammlung auch ausführlich über die paneuropäische Lizenzierungsstelle ICE. Hintergrund dieses Joint Ventures von GEMA, STIM und PRS ist, dass sich die Lizenzierungssituation insgesamt ändern wird. Bislang ist es Usus, dass eine Verwertungsgesellschaft die Rechte für ihr Territorium wahrnimmt und zusätzlich ausländische Rechte über den Umweg einer Schwestergesellschaft bekommt. Das wird in weiten Teilen auch vorerst so bleiben, allerdings macht vor allem die Online-Lizenzierung alternative Modelle notwendig. Hier gibt es viele Dienste, die Rechte europaweit erwerben wollen, und Musikautoren wären langfristig nicht wettbewerbsfähig, wenn dazu nicht entsprechende Möglichkeiten geschaffen würden. Auch Verlage gehen mehr und mehr dazu über, ihre Rechte europaweit zu vergeben. Insbesondere starken Verwertungsgesellschaften soll es ermöglicht werden, nicht nur ihre eigenen Rechte zu vergeben, sondern auch die Rechte anderer Territorien. Größere Verwertungsgesellschaften mit entsprechenden Datenverarbeitungs-Infrastrukturen fungieren als Lizenz-Plattformen. Kleinen Verwertungsgesellschaften wird im Gegenzug ein Rechtsanspruch zugestanden, auf diesen Plattformen vertreten zu sein. Die GEMA wollte sich diesem Unterfangen nicht allein stellen, sondern hat sich die STIM und die PRS als geeignete Partner gesucht, da sie beide über stark gefragtes internationales Repertoire verfügen.

Antrag 23: Ein wichtiger Punkt war auf der Mitgliederversammlung der redaktionell überarbeitete Verteilungsplan der GEMA, dem es zuzustimmen galt. Die in langen Jahren separat voneinander weiterentwickelten und immer unübersichtlicher gewordenen Verteilungspläne A, B und C werden in dem neuen Text als einheitlicher Verteilungsplan zusammengefasst. Das war zweifellos notwendig, um den Verteilungsplan in der Praxis handhabbar zu halten, und die GEMA-Juristen haben viel Arbeit investiert. Jedoch gab es im Vorfeld der Abstimmung einiges Unbehagen bei vielen Mitgliedern: Während Vorstand und Verwaltung der GEMA stets betonten, die Überarbeitung sei rein redaktionell und beinhalte keine substanziellen Änderungen, fiel vor allem ein Passus als fraglich auf: Unter § 30 (Mittel für soziale und kulturelle Zwecke) fand sich die neue Formulierung, dass der 10 %-Abzug für Kulturelles und Soziales „nur bei Zustimmung dieser Verwertungsgesellschaft [der Schwestergesellschaft]“ erfolgt. Bislang sah der Verteilungsplan den 10 %-Abzug hingegen noch „auf Grundlage der Gegenseitigkeitsverträge“ vor. Dr. Holzmüller erklärte, dass sich hierdurch keine Änderung für die Zukunft ergebe, da es faktisch immer so gewesen sei, dass dem 10 %-Abzug im Rahmen der Wechselseitigkeitsverträge (die nun „Repräsentations­vereinbarungen“ heißen) zugestimmt werden musste. Für uns blieben jedoch gewisse Restvorbehalte, da es sich bei der beantragten Formulierung nach unserer Ansicht um deutlich mehr als eine rein „redaktionelle Änderung“ handelte. Außerdem: Obwohl es in der Vergangenheit nie zu dem Fall der Infragestellung des Abzugs gekommen ist, hätte solch ein Szenario vor dem Hintergrund der geänderten Lizenzierungsrealität nach unserer Einschätzung mit der neuen Formulierung wahrscheinlicher werden können. Weil dieser Passus nicht nur von uns, sondern offenbar auch von Teilen des Aufsichtsrates kritisch gesehen wurde, wurde der Mitgliederversammlung eine „entschärfte“ Version vorgelegt, nach welcher der 10 %-Abzug nun „nach Maßgabe der Repräsentations­vereinbarungen“ erfolgen soll. Die redaktionelle Neufassung des Verteilungsplans (inkl. dieser Änderung) wurde schließlich mit großer Mehrheit in allen Kurien angenommen. Fazit: Wir vertrauen der GEMA hinsichtlich ihrer „guten Absicht“, sind aber dennoch der Meinung, dass diese inhaltliche Abweichung nicht als rein „redaktionelle Änderung“ einzustufen ist und daher streng genommen eines eigenen Antrags auf Änderung der Satzung bedurft hätte. („Zur Sicherheit“ beinhaltet die Neufassung übrigens einen Passus, nach dem im Zweifel die bisherige Formulierung gelten soll).

Antrag 24: (Verteilung AR/VR): Der – aufgrund der bereits vor zwei Jahren vom Composers Club angestoßenen Problematik – von Aufsichtsrat und Vorstand gestellte Antrag zur Neuverteilung von Senderecht und den mechanischen Rechten wurde mit großer Mehrheit in allen Kurien angenommen. Obwohl es sich hierbei „nur“ um eine Kompromisslösung handelt, wird in Zukunft den Inkasso-Realitäten im Sinne der Betroffenen in der Sparte TFS weit mehr Rechnung getragen als bisher: Die bisherige Regelung hatte zur Folge, dass durch die pauschale 2:1-Verteilung von Senderecht und den mechanischen Rechten jahrelang eine erhebliche Umverteilung der TV-Einnahmen für das Senderecht zugunsten der Verteilungssumme für die mechanischen Rechte erfolgte.

Die aus den Reihen des CC gestellten Anträge zur Reklamationsbearbeitung (Anträge 29 – 32) sind, wie nicht anders zu erwarten, nach langer Diskussion mit der Verwaltung der GEMA auf der Versammlung nicht angenommen worden. Trotzdem ist es jedoch sinnvoll gewesen, das Thema zur Sprache zu bringen, denn wir haben äußerst positive Zusagen seitens der GEMA hinsichtlich der Reklamationsbearbeitung erhalten; in Zukunft sollen sich die Bearbeitungszeiten von Reklamationen deutlich verkürzen.

Ein von uns bemängelter Punkt war, dass die GEMA häufig trotz erbrachter Beweise durch ein Mitglied (Mitschnitt oder Tracking-Report) eine Reklamation nur unter Maßgabe der Senderbestätigung akzeptiert. In Zukunft soll es so sein, dass reklamierte Sendetermine stichprobenartig geprüft und auch ohne Senderbestätigung zur Abrechnung freigegeben werden. (Auf unsere Nachfrage bestätigte Dr. Brandhorst ausdrücklich, dass man im Zweifelsfall erst einmal dem Mitglied vertraue, die GEMA aber im Falle von Missbrauch „nicht lustig“ mit ihm umgehen werde…)

Eine sehr gute Nachricht ist übrigens, dass Herr Dr. Holzmüller (Justiziar der GEMA) zu unserem Antrag, Nachverrechnungen innerhalb von vier Wochen auszuzahlen (anstatt erst zum nächsten Abrechnungstermin), folgende Lösung vorschlug: Nachverrechnungen sollen zukünftig sofort ausgezahlt werden, lediglich die detaillierte Abrechnung dazu wird das Mitglied mit dem nächsten Abrechnungstermin erhalten. Wir denken, mit diesem Kompromiss können wir sehr gut leben – und sollten die GEMA hier beim Wort nehmen!

Antrag 28 (aus den Reihen des CC) wurde erfreulicherweise von allen Kurien angenommen: Die Anmeldefrist für Werbespots von Nov./Dez. des Vorjahres wurde aufgrund unserer Initiative auf den 31.3. verlängert (bisher: 31.1.).

Antrag 18 (ebenfalls aus den Reihen des CC) hatte zum Inhalt, dass während der Amtszeit ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder zukünftig durch einen von den Mitgliedern gewählten Stellvertreter ersetzt werden sollen anstatt, wie kürzlich geschehen, durch Ernennung durch den Aufsichtsrat. Von den Textdichtern und den Verlagen wurde dieser Vorschlag im Sinne einer größeren demokratischen Teilhabe mit großer Mehrheit angenommen, lediglich bei den Komponisten kam er „nur“ auf 52 %, womit er – aufgrund der Notwendigkeit der 2/3-Mehrheit – insgesamt abgelehnt wurde.

Trotzdem ist zu konstatieren, dass die Anträge aus den Reihen des Composers Club in diesem Jahr erfolgreich waren, übrigens auch aufgrund der Bemühungen der GEMA-Rechtsabteilung, die im Vorfeld Kompromisse mit den Antragstellern ausgearbeitet hatten.

Um bei den ausgesprochen guten Nachrichten zu bleiben, soll keinesfalls unerwähnt bleiben, dass unser geschätzter Kollege und CC-Mitglied Martin Böttcher von der GEMA für seine 50-jährige (!) Mitgliedschaft geehrt und von allen Versammlungsteilnehmern mit stehenden Ovationen bedacht wurde.

Schließlich wäre noch festzustellen, dass es ­- im Gegensatz zu so mancher GEMA-Mitgliederversammlung der vergangenen Jahre – in diesem Jahr erstaunlich „zahm“ zugegangen ist. So mancher von uns rieb sich verwundert die Augen, weil einige komplexe und zum Teil mit erheblichen Änderungen einhergehende Anträge ohne kritische Nachfragen oder Diskussionen von der Versammlung „durchgewunken“ wurden.

 

CCler Ralf Kemper beim South by South West Filmfestival 2016 in Austin, Texas

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns mit unserem Mitglied Ralf Kemper, der sich nun nach vielen erfolgreichen Jahren als Werbekomponist in 7-jähriger Arbeit einen Traum erfüllt hat: Er produzierte in den USA eine CD mit dem Jazz-Sänger Jimmy Scott und zugleich dokumentierte er diese Arbeit – von den ersten Treffen bis zu den Studio-Aufnahmen – filmisch. Das Resultat, der 99-minütige Film I Go Back Home, hatte im März seine Welturaufführung in Austin/Texas beim „SXSW Film Festival“.

Jimmy Scott, der als „Little Jimmy Scott“ in den 1940ern bei Lionel Hampton bekannt wurde und danach in Vergessenheit geriet, erlebte die Uraufführung des Films leider nicht mehr, er starb vor 2 Jahren im Alter von 88.

Einen Trailer könnt Ihr hier sehen: https://www.youtube.com/watch?v=1_fQYx50xg0 .

Außerdem gibt es eine Website http://www.i-go-back-home.com

und eine Facebook-Seite http://facebook.com/igobackhomejimmyscott .

Ralf hat nun viele Anfragen aus aller Welt und wird Film und CD u.a. beim Montreux Jazz Festival vorstellen. Wir wünschen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eva Bekker