Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Composers’ Directory – Ein neues soziales Netzwerk für Komponisten in Europa

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns, Euch heute mitteilen zu können, dass die Website Composers’ Directory nun online ist. Sie hat das Ziel, professionelle Komponisten mit Schulen, Musikschulen  Musik- und weiteren Hochschulen zu vernetzen und eine  nutzerfreundliche Datenbank bereitzustellen für Unternehmen, die direkten Kontakt zu Komponisten aufnehmen wollen. Es wird die Möglichkeit des praktischen Austauschs  zwischen den Komponisten geboten, egal welchen Genres.
Hier http://www.composersdirectory.eu/  könnt Ihr Euch die Website ansehen und Euer eigenes Profil anlegen. Auch Fotos und kleine Musik-Segmente haben dort ihren Platz, persönliche Nachrichten können ausgetauscht werden. So nutzt Ihr die Chance, Euch europäisch zu vernetzen und von Suchenden einfach gefunden zu werden.

Composers’ Directory ist ein Projekt der European Composer and Songwriter Alliance (ECSA) und wird unterstützt vom Creative Europe Program oft he European Union.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand

DPMA reagiert auf unsere Beschwerde bezgl. fehlender Ausschüttungen der GVL seit GJ 2010 für die Berechtigten im Bereich Fernsehproduktionen und Werbung

Liebe Mitglieder,

im Januar schrieb der Vorstand des CC einen Brief an die GVL, in dem wir gegen die Tatsache protestierten, dass unsere Mitglieder, obwohl ihre Musik in erheblichem Umfang genutzt wird,
–    im Falle von Fernsehproduktionen, wenn überhaupt, nur marginale
–    und im Falle von Werbung seit mittlerweile 5 Jahren überhaupt keine Ausschüttungen von der GVL erhalten.

Unseren Brief schickten wir zur Kenntnis auch an die Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Das DPMA hat daraufhin die GVL aufgefordert. zu unserer Beschwerde Stellung zu nehmen. Dieses Antwortschreiben an das DPMA liegt uns vor, jedoch machen die darin gemachten Aussagen auf uns den Eindruck, dass die GVL bisher weder einen konkreten Plan noch die konkrete Absicht hatte, die Werbung in absehbarer Zeit an ihrer Verteilung zu beteiligen.
Mit heutiger Post haben wir sowohl an das DPMA als auch an die GVL unseren Kommentar zu der Stellungnahme abgeschickt. In diesem kommentieren wir die Darstellungen der GVL aus unserer Sicht, protestieren erneut auf das Schärfste und bieten der GVL – ebenfalls nicht zum ersten Mal – unsere Hilfe zur Lösung des Problems an.

Wir werden Euch weiterhin berichten, wie sich die Dinge entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand

Gratulation an Nicolai von Sallwitz

Liebe Mitglieder,
und wieder gibt es Anlass zur Freude! Am vergangenen Freitag, den 04.03., wurden in Hamburg die „Deutschen Werbefilmpreise 2016“ vergeben. In der Kategorie „Beste Komposition/Sound Design“ waren 3 Komponisten nominiert – und alle drei sind Mitglieder des Composers Club! Arash Safaian, Thomas Berlin und Nicolai von Sallwitz hatten mit ihrer Arbeit den Bildern die gewünschte zusätzliche Dimension und Tiefe verliehen, die sie vor allen anderen auszeichnete. Nicolai von Sallwitz gewann die Trophäe für The Truth About Greatness – Freeletics !
http://www.deutscher-werbefilmpreis.de/de/preistrager/
Wir gratulieren herzlich und freuen uns mit dem Gewinner und seinen ebenfalls nominierten Kollegen.

Mit besten Grüßen

Euer Vorstand

Unsere Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung 2016

Liebes CC-Mitglied,

hier findest Du sechs vom CC-Vorstand empfohlene Anträge zur bevorstehenden GEMA-Mitgliederversammlung als PDF zum Download. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen GEMA-Mitglieder sowie alle Delegierten. Wenn Du einen oder mehrere Anträge unterstützen möchtest, schicke sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bis zum 29. Februar an die GEMA (Mail- und Postadresse stehen auf den Anträgen).

Hier eine kurze Übersicht der Inhalte:

Antrag Nr. 1: Anspruch auf Nachverrechnung mithilfe von Programmdaten externer Monitoring-Anbieter (TuneSat, Ebiquity, XAD etc.) auch dann, wenn der Sender nicht abgerechnete Aufführungen nachträglich nicht bestätigt.

Antrag GEMA MV 2016 CC Nr1

Antrag Nr. 2: Reklamationen sollen grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten geprüft und nach 6 Monaten abgeschlossen sein.

Antrag GEMA MV 2016 CC Nr2

Antrag Nr. 3: Ergibt sich aus einer Reklamation ein Zahlungsanspruch, so soll dieser innerhalb von 4 Wochen (anstatt erst zum nächsten Zahlungstermin) ausgezahlt werden.

Antrag GEMA MV 2016 CC Nr3

Antrag Nr. 4: Bei Reklamationen sollen auch Aufstellungen sämtlicher Aufführungen eines Werkes als „konkrete Angaben, die eine Prüfung zulassen“ akzeptiert werden.

Antrag GEMA MV 2016 CC Nr4

Antrag Nr. 5: Die Frist für AV-Meldungen (audiovisuelle Produktionen und Werbespots) für Abrechnung zum 1. Juli soll vom 31. Januar auf den 31. März verlängert werden.

Antrag GEMA MV 2016 CC Nr5

Antrag Nr. 6: Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während seiner Amtszeit aus, so soll er zukünftig durch einen von der Mitgliederversammlung gewählten Stellvertreter ersetzt werden anstatt, wie kürzlich geschehen, durch ein vom Aufsichtsrat bestimmtes Ersatzmitglied.

Antrag GEMA MV 2016 CC Nr6

Wir würden uns über zahlreiche Unterstützer freuen!

Euer Vorstand

Erklärung der UrheberInnen und KünstlerInnen Gemeinsam für ein faires Urhebervertragsrecht!

Es wird höchste Zeit, dass im Urhebervertragsrecht endlich die Instrumente gestärkt werden, die zum fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligter und damit zur Stärkung der Position der Urhe­berInnen und KünstlerInnen führen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Urhebervertragsrecht bildet hierfür eine sehr gute Grundlage.

Die Entwicklung der Medien und die wachsende Macht der Internetkonzerne verlangen ein gemeinsames Auftreten aller Protagonisten der Kultur- und Medienwirtschaft, also der UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und ihrer Verwerter (wie Verleger, Produzenten, Sender), um die zukunftssichere Neuorganisation der Werkschöpfung und Werkvermittlung in der digitalen Welt gemeinsam zu schaffen.
Dies kann aber nur auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und Respekts sowie einer gemeinsamen Strategie geschehen, die auf Augenhöhe ausgehandelt wurde.
Bis heute herrscht jedoch immer noch eine starke Asymmetrie der Verhandlungspositionen zugunsten der Verwerter:

– Die Zeitungsbranche verwendet häufig allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Autoren alle Rechte gegen pauschale Niedrighonorare abfordern. Sie ignoriert zudem oft die für freie Journalisten (Text und Foto) abgeschlossenen Vergütungsregeln und unterläuft damit das Gesetz.

– Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich für die Buchverlage fairen Verhandlungen mit den Autoren und Illustratoren entzogen. Nur einzelne Verlage waren bereit, Vergütungsregeln für Autoren und Übersetzer aufzustellen. Nicht alle Autoren besitzen eine starke Verhandlungsposition, um eine befristete Übertragung ihrer Nutzungsrechte durchzusetzen. Häufig wird vor allem in Wissenschafts- und Sachbuchbereich immer noch eine Übertragung aller Rechte für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts verlangt.

– Im Bereich Film und Fernsehen sind nur wenige Vereinbarungen zustande gekommen. Filmproduzenten und nur sehr wenige Sender haben Vergütungsregeln oder Tarifverträge abge­schlossen, und das auch erst nach jahrelangem Druck oder nach Klagen. Insbesondere die Haupt­auftraggeber ARD und ZDF wehren oftmals Forderungen nach Verhandlungen über Vergütungsregeln ab. Bis heute sind wesentliche Verteilungsfragen offen, von Augenhöhe kann keine Rede sein.

– Auch die für viele Gewerke im Bereich Fernsehen und Hörfunk relevante Frage der Vergütung der längeren Nutzung von Werken in Mediatheken ist ungeklärt.

– Insbesondere im Medienmusikbereich verhindern intransparente Abrechnungssysteme oder verweigerte Abrechnungen der Werknutzungen wie z.B. in Streamingdiensten eine angemessene Vergütung. Auch sind aufgrund niedriger Buyouts und sinkender Tantiemen-Einnahmen über die Wahrnehmungsgesellschaften die Vergütungen von Komponisten und Musikern häufig unangemessen.

Das reformierte Urhebervertragsrecht muss abschließende und befriedigende Lösungen bieten, um das Verhältnis von UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und Verwertern in eine faire Balance zu bringen.
Dazu müssen folgende Grundsätze durchgesetzt werden:

– Die angemessene Vergütung ist die entscheidende Voraussetzung. Sie ist nicht nur Absicherung der Existenz der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, sondern versetzt sie erst in die Lage, neue Projekte zu planen und damit Risiken einzugehen und Innovationskräfte freizusetzen, die für die Kultur- und Medienwirtschaft essentiell sind.

– Jede Nutzung eines Werkes führt zu Wertschöpfung. UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen müssen einen fairen Anteil daran erhalten, auch für Nutzungen im Internet. Pauschale Zahlungen können, bei angemessener Vergütung, weiterhin möglich sein.

– UrheberInnen und KünstlerInnen dürfen nicht gezwungen werden, Rechtepakete abzutreten, deren Umfang den konkreten Bedarf der Verwerter übersteigt und es wahrscheinlich macht, dass einzelne Rechte ungenutzt bleiben.

– Rechtsübertragungen müssen zeitlich befristet und rückrufbar sein. Branchenspezifische Lösungen sind sinnvoll und im Gesetzesentwurf bereits vorgesehen.

– Transparente Abrechnungen müssen jede Nutzung nachvollziehbar machen.

– Vergütungsvereinbarungen zwischen Verwertern und Urheberorganisationen bilden die Grundlage für Individualvereinbarungen zwischen UrheberInnen und KünstlerInnen und Verwertern, d.h. die Vergütungsregeln legen die Mindestbedingungen fest. Dies macht die Produktion von Werken kalkulierbar, insbesondere auch von Werken mit vielen Beteiligten (Film-, Fernseh- und Gamesproduktionen).

– Dies kann nur gelingen, wenn klare Regeln für die Aufnahme und den Abschluss von Verhandlungen bzw. für die verbindliche Schlichtung aufgestellt werden.

– Organisationen der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen müssen das Recht erhalten, für ihre Mitglieder einzutreten und Verbandsklagen durchzuführen, um die faire Vertragsabwicklung im Konfliktfall durchzusetzen.

Die Initiative Urheberrecht unterstützt den Referentenentwurf im Prinzip und hat einige essentielle Änderungsvorschläge dazu erarbeitet. Sie fordert Bundestag und Bundesregierung auf, diesen Referentenentwurf schnell und im Dialog mit den Betroffenen umzusetzen.

Die Initiative ist jederzeit bereit, mit dem Parlament, der Regierung und den Verwertern offene Fragen zu erörtern. Sie setzt dabei auf die Vernunft und den Willen aller Beteiligten zum Konsens.

Februar 2016

In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen vertreten.
www.urheber.info

Wenn Sie UrheberIn oder KünstlerIn sind (oder diese unterstützen wollen) und mitunterzeichnen möchten, unterzeichnen Sie hier:
http://urheber.info/erklaerung            http://urheber.info/erklaerung/unterzeichnen