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Bericht von der Konferenz „ Die Zukunft des Urheberrechts“ am 01./02.12.2015 in Berlin

 

Vorab sei die Hinterfragung des Themas erlaubt : Die Zukunft des Urheberrechts – wo liegt da das Problem bitte schön ?

Die Verabschiedung und die nationale Umsetzung aktueller Richtlinien des Europäischen Parlaments zu einem neuen Urheberwahrnehmungsrecht werfen viele Fragen auf. Es gibt Veränderungen und einen entsprechenden Regelbedarf durch technische Innovation, neue Formen der Zweit- und Drittverwertung, neue Gesetzgebungsvorhaben des Justiz- ministeriums und nicht zuletzt ein gesellschaftlich verändertes Rechtsbewusstsein zur Nutzung von Urheberrechten.
Das veranlasste die Initiative Urheberrecht (140.000 Mitglieder – vertreten durch die Berufsverbände), in der der Composers Club seit Gründung mitarbeitet, diese Konferenz am Brandenburger Tor in der Akademie der Künste zu veranstalten.

„Die Initiative Urheberrecht sucht Wege für die Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Informationsgesellschaft. Es geht darum, die Interessen der Nutzer von Dienstleistungen und die Ansprüche der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung ihrer Werke in Einklang zu bringen. Es kann nicht sein, dass die Kreativen die Verlierer bei der Einführung neuer Nutzungstechniken und Dienstleistungen sind.” Prof. Dr. Pfennig, Sprecher der Initiative

Heiko Maas (Minister Justiz/Verbraucherschutz) zu aktuellen Veränderungen in dieser Legislaturperiode:
„Es geht im Wesentlichen um vier Projekte, die wir in dieser Legislaturperiode nicht nur vorlegen, sondern auch abschließen werden:
•    Das ist das Urhebervertragsrecht.
•    Das ist die Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften.
•    Das ist die Bildungs- und Wissenschaftsschranke.
•    Und das ist ein wissenschaftlicher Auftrag, das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters anzupassen.“
Zitat aus der Rede.
Hier die Rede im Wortlaut:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2015/12012015_Urheberrechtskongress.html

Günther Oettinger (deutscher EU-Kommissar ): „Die digitale Revolution hält an, wir brauchen ein europäisches digitales Recht im europäischen digitalen Binnenmarkt“ (Zitat). Ein europäischer Mitgliedsstaat allein besitzt nicht die Macht, seine kulturellen Maßstäbe in der digitalen Welt durchzusetzen.
Monika Grütters (Kulturstaatsministerin): „Nicht verhandelbar ist aus naheliegenden Gründen die Freiheit, die geistige und künstlerische Spitzenleistungen überhaupt erst möglich macht. Brotlose Kunst ist existentiell bedrohte Kunst. Wer keinerlei Aussicht hat, von seinen Ideen zu leben, weil diese in der Kopier- und Vervielfältigungsmaschine Internet zum kostenfrei verfügbaren Allgemeingut werden, der wird seine geistigen Ressourcen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Schreiben von Drehbüchern oder zur Entwicklung zukunftsweisender Innovationen nutzen.“
Rede im Wortlaut

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/12/2015-12-02-bkm- kuenstler-und-kreative.html?nn=402600

Dass der aktuelle digitale Markt nicht für UrheberInnen funktioniert, bestätigte auch Dieter Gorny, Bundesverband Musikindustrie: „Er halte die zunehmende Fokussierung auf die möglichst rein kollektivrechtliche Bereitstellung kreativer Inhalte für realitätsfern und ökonomisch falsch. Vielmehr seien Exklusivrechte ein wichtiger Bestandteil der gesamten digitalen Ökonomie, nicht nur der Kultur- und Kreativwirtschaft“ ( Zitat aus dem Bericht der BVMI über die Konferenz ) http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/news/dieter-gorny-bei-der-urheberrechtskonferenz-2015-exklusivrechte- sind-ein-wichtiger-schluessel-der-digitalen-oekonomie/
Ein emotionales und hervorragendes Statement lieferte Matthias Hornschuh zu dem Thema: Gedanken zum materiellen Urheberrecht aus der Perspektive musikalischer Erwerbsurheber

http://zukunftskonferenz-urheberrecht.de/sites/default/files/pdfs/mhornschuh_zukunftskonfurheberrecht2015.pdf

Es folgten zahlreiche Keynotes, Referate, Gespräche (unter Einbeziehung des Publikums) und interessante Gespräche unter den Beteiligten. Am zweiten Tag wurden die Kernpunkte der französischen und englischen Urheberrechtsdebatte durch Vertreter aus diesen Ländern vorgestellt. Man war sich einig über die Bedeutung einer gemeinsamen Urheberinitiative aller europäischen Staaten.
Eine etwas befremdliche Randepisode, die uns (Composers Club/GEMA) irritierte: Im Zusammenhang mit dem EU-Thema „unfair contracts“ angesprochen von Herrn Prof. Dr. Riesenhuber, ob er wisse, dass sein Sender (ZDF) Druck auf Komponisten ausübe, ihre Musikwerke in sendernahen Verlagen verlegen zu lassen, antwortete der Justiziar des ZDF, Peter Weber, er habe davon noch nie gehört. Als John Groves an ihn herantrat, in Anwesenheit von Prof. Dr. Enjott Schneider, und ihm sagte, er könne ihm gerne die Umfrageergebnisse und Beweise zu diesem Thema präsentieren, meinte er nur lächelnd, das interessiere ihn nicht, er ginge lieber einen Kaffee trinken…
Die Konferenz war ein großer Erfolg. Die Urheber werden als Wirtschaftskraft wahrgenommen, die Talsohle der Umsonst-Mentalität scheint durchschritten. Dennoch:
„In der Abschlussdiskussion, eingeleitet durch eine Keynote von Prof. Dr. Dietmar Köster, der noch einmal die Bedeutung der UrheberInnen als Quelle unserer kulturellen Vielfalt heraushob, betonten die teilnehmenden AutorInnen und VerwertungsspezialistInnen, dass immer noch viel Aufklärung, nicht nur auf Seiten von UrheberInnen und VerwerterInnen, sondern vor allem auf Seiten der NutzerInnen notwendig ist, um eine nachhaltige, einvernehmliche, europäische Lösung zu finden.“
Zitat Initiative Urheberrecht
Alle Politiker forderten uns auf, durch professionellen Lobbyismus auf die Entscheidung ihrer Ministerien Einfluss zu nehmen. Die Gegenseite sei hervorragend aufgestellt.
Hier der ausführliche Bericht der Initiative:
http://www.urheber.info/aktuelles/2015-12-02_zukunftskonferenz-mehr-fairness-fuer-urheberinnen
An der Veranstaltung nahmen für den Composers Club Präsident John Groves und Vorstandskollege Christoph Rinnert teil, der sehr eng mit der Initiative Urheberrecht zusammen arbeitet und am Zustandekommen der Konferenz beteiligt war.
Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Deutscher Komponistenverband (DKV) kündigt Mitgliedschaft in der European Composer and Songwriter Alliance (ECSA)

Liebe Mitglieder,

zu unserem großen Bedauern hat sich der DKV letzte Woche entschieden, die Mitgliedschaft in ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) zu kündigen. Gerade in der aktuellen Zeit, da so viele wichtige Entscheidungen über die Rechte europäischer Urheber in Brüssel getroffen werden und die deutschen Komponistenvereinigungen über ECSA die Möglichkeit zur effektiven Mitwirkung haben, halten wir diesen Schritt für problematisch. Wir hoffen und appellieren an den DKV, die Entscheidung schnellstmöglich zu revidieren, damit wir weiter in kollegialer Zusammenarbeit die Interessen deutscher Komponisten vertreten und den Dachverband mit den nötigen finanziellen Mitteln für eine effektive Arbeit ausstatten können. Das Jahr 2016 wird sicher ein für uns alle entscheidendes, und den Herausforderungen würden wir am liebsten im großen Schulterschluss begegnen.

CC-Präsident John Groves ist Mitglied im ECSA-Vorstand und wird im Februar 2016 erneut für dieses Amt kandidieren. Ausdrücklich möchten wir versichern, dass wir als Composers Club weiterhin in ECSA Mitglied sein werden.

Insbesondere allen Medienkomponisten möchten wir unabhängig von einer Mitgliedschaft im Composers Club nahe legen, unsere Newsletters zu lesen, um weiterhin über wichtige Entwicklungen in Brüssel im Bilde zu bleiben. Außerdem werden wir in der Hoffnung, dass die Entscheidung des DKV keine endgültige ist, vorerst weiterhin die Vorstände von DKV und Defkom über strategische Angelegenheiten informieren, sofern dies gewünscht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

GEMA: Bericht von der Sitzung der erweiterten Verteilungsplankommission – Verteilung der Einnahmen aus dem Senderecht und den mechanischen Rechten

Liebe Mitglieder,

am 26. November lud die GEMA zu einer Sitzung der „erweiterten Verteilungsplankommission“ in Berlin ein. Von Seiten des Composers Club nahmen die beiden Vorstandsmitglieder Christian Wilckens und Marcus Loeber teil.
Hauptthema war die seit längerem vom CC kritisierte Verteilung der TV-Einnahmen aus dem Senderecht (AR) und den mechanischen Rechten (VR). Bereits Anfang 2014 hatten wir darauf hingewiesen, dass die bisher praktizierte pauschale Verteilung von 2/3 AR zu 1/3 VR eine nicht zu rechtfertigende Umverteilung der Einnahmen aus dem Senderecht (AR) zugunsten der mechanischen Rechte (VR) bedeutet. Nachdem uns die GEMA zunächst widersprochen und eine Änderung der Verteilung abgelehnt hatte, ist man nun – u.a.  nachdem offenbar auch das DPMA Bedenken angemeldet hatte – zu der Erkenntnis gelangt, dass die Verteilung der TV-Einnahmen neu geregelt werden muss. Nach der Auffassung des Composers Club wären die TV-Einnahmen nicht pauschal, sondern Inkasso- und nutzungsgerecht pro Sender zu verteilen.

Eine aus Mitgliedern des GEMA-Aufsichtsrats vor über einem Jahr gegründete Arbeitsgruppe hat nun ein Modell vorgestellt, das bei der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung (25.-27. April 2016 in Berlin) zur Abstimmung kommen soll. Die Grundidee ist, die Senderprogramme nach ihrem Anteil von Sender-Eigenproduktionen drei „Segmenten“ zuzuordnen, innerhalb derer wiederum pauschal verteilt wird:

Segment 1
FS-Anteil 100 % – 66 2/3 %:                   Verteilung: 2 : 1                           (66,67 % AR zu 33,33 % VR)
–           Hier bliebe es demnach bei der bisherigen 2:1-Verteilung
–           Dieses Segment hat die bei weitem höchsten Ausschüttungssumme
–           Enthalten wären lt. GEMA alle öffentlich-rechtlichen Senderprogramme

Segment 2
FS-Anteil 66,67 % – 33,33 %:                  Verteilung: 2 : 2/3                       (75 % AR zu 25% VR)
–                 Nach diesem Schlüssel würden die größeren Privatsender wie RTL, SAT1, RTL2 etc. abgerechnet


Segment 3
FS-Anteil 33,33 % – 0 %                         Verteilung: 2 : 1/3                       (85,7 % AR zu 14,3 % VR)
–           Hier landen Kabel 1 und andere kleinere private Senderprogramme mit einem hohe Anteil
von Fremdproduktionen

Diese Neuverteilung würde zu einer Umverteilung bzw. Korrektur zugunsten der Verteilungssumme für das Senderecht von rd. 5 Mio. Euro führen und hätte den Nebeneffekt, dass die Zuweisungen für soziale und kulturelle Zwecke um ca. 0,5 Mio. Euro steigen würden.

Die Berechtigten in der Sparte T-FS dürften sich über eine um ca. 9 % höhere Ausschüttung freuen (wenn auch erst im übernächsten Jahr, s.u.). Auf der anderen Seite gäbe es ein 4%-iges Minus für die Sparte FS (wo dem niedrigeren VR ebenfalls ein höherer AR gegenüberstünde).

Die Ausschüttungssumme für das private Fernsehen würde sich voraussichtlich um ca. 7 % erhöhen, die für das öffentlich-rechtliche um ca. 6 % reduzieren.

Vorausgesetzt, die GEMA-Mitgliederversammlung stimmt im nächsten April diesem Modell zu, kommt es erstmals zum 1.7.2017 zu einer Ausschüttung nach dem neuen System.

Nicht beantwortet wurden unsere Fragen
–           nach konkreten Prozentzahlen der FS-Anteile pro Senderprogramm,
–           den prognostizierten Ausschüttungssummen pro Segment
–           sowie den errechneten Minutenwerten und Senderkoeffizienten (die immerhin den
Prognose-Rechnungen der GEMA zugrunde gelegen hatten).

Wir haben die GEMA gebeten, diese Zahlen nachzuliefern.

Unser Fazit:

Die Prognosen der GEMA (s.o.) zeigen eindeutig, dass ihre TV-Verteilung seit Jahren ungerecht ist. Selbst seitens der GEMA-Rechtsabteilung wurde eingeräumt, dass die bisherige pauschale 2:1-Verteilung unfair und juristisch schwer zu verteidigen sei.

Aus unserer Sicht ist das neue Modell ein Schritt in die richtige Richtung. Obwohl wir uns darüber freuen, dass die Kritik des CC nun endlich zu Änderungen führt, sind wir jedoch der Ansicht, dass die geplanten Pauschalierungen nach wie vor die Inkasso- und Nutzungs-Realität nicht abbilden. Anstatt der von uns errechneten notwendigen Korrektur von jährlich rd. 11 Mio. Euro bleibt es bei weniger als der Hälfte.

Im Gegensatz zur GEMA vertreten wir nach wie vor die Ansicht, dass das AR/VR-Inkasso für jedes Senderprogramm einfach zu ermitteln wäre und außerdem die GEMA schon aufgrund ihrer eigenen Daten aus der FS-/T-FS-Verteilung ein exaktes AR/VR-Verteilungsverhältnis für jedes Senderprogramm ableiten könnte.

Insbesondere im Segment 1 zeigt sich, dass man offenbar zu konsequenten Schritten nicht bereit ist. Das Verteilungsverhältnis von 2:1 (2/3 AR : 1/3 VR) würde nämlich nur in dem theoretischen Extremfall Sinn machen, wenn das Programm eines Senders ausschließlich aus Eigenproduktionen bestünde und kein einziger fremdproduzierter Beitrag (int. Produktionen, Kinofilme, Werbung) enthalten wäre.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der zähe Zeitplan für die überfällige Reform. Nach unserer offiziellen Beschwerde Anfang 2014 wird erst jetzt, nach eineinhalb Jahren, ein eher schlichtes Modell dreier arg pauschalierter Verteilungs-Segmente präsentiert. Auf uns macht das den Eindruck, als sei man weniger an der exakten Abbildung der Inkasso- und Nutzungsrealität als mit den Prognoserechnungen über die (befürchteten) finanziellen Veränderungen beschäftigt gewesen. Nachdem die Annahme der großen Rundfunkreform in 2013 bereits eine geänderte Verteilung zum 1. Juli des selben Jahres zur Folge hatte, lässt man sich bei der AR/VR-Reform – aus Gründen der technischen Komplexität – Zeit bis zum 1.7.2017. Das bedeutet, dass erst nach dreieinhalb Jahren eine (auch nur zum Teil) gerechtere Verteilung stattfinden wird.

Euer Vorstand

Epica Circle Conference und Epica Awards 2015 19. November in Berlin

Liebe Mitglieder,

Epica versteht sich als der Punkt, an dem die Kreativ-Industrie der Bereiche Werbung, Design, Media, PR und Digitales auf die Marketing- und Kommunikationspresse der Welt trifft.
Die Creative Circle Conference wird sich mit Virtual Reality, der Kraft des Bildes, dem Promi-Kult und kreativer Zusammenarbeit befassen.

Ort: Platoon Kunsthalle, Schönhauser Allee 9, 10119 Berlin um 10 Uhr.

Preisvergabe und Party:    Einlass 19 Uhr im Kino International, Berlin. Preisverleihung ab 20 Uhr

Durch den Abend führt Gayle Tufts. Ab 22:30 Uhr wird gefeiert.
Ziel der Preisvergabe ist es, außergewöhnliche Kreativität zu ehren, um Agenturen, Produzenten, Media Consultants, Fotografen usw. dabei zu unterstützen, eine internationale Reputation aufzubauen. Das Besondere: Die Jury besteht ausschließlich aus Journalisten aus dem Feld der Marketing- und Kommunikations- Presse. Die Epica Awards, auch gern als „Golden Globe“ der Werbung bezeichnet, werden in diesem Jahr erstmals in Berlin verliehen.
Weitere Informationen gibt es hier: http://www.epica-awards.com/awards/ceremony/2015 Epica räumt Composers Club-Mitgliedern einen 20%igen Preisnachlass ein. Den Code dafür könnt Ihr in der Geschäftsstelle anfordern.

Composers Club Präsident John Groves wurde eingeladen, an der feierlichen Veranstaltung teilzunehmen. Wir haben die Hoffnung, dass John der Bedeutung und dem Wert der Musik eben auch im Bereich Werbung dort Gewicht verleihen kann.
Mit freundlichen Grüßen

Eure Eva Bekker

4. Berliner Appell und Stellungnahme zum Referentenentwurf des BJM

Musikrat: 4. Berliner Appell / Initiative Urheberrecht: Stellungnahme zum Referentenentwurf des BJM und Stellungnahme des Composers Club zum Referentenentwurf

Liebe Mitglieder,
die letzte Woche in Berlin war geprägt von diversen politisch relevanten Sitzungen und Gesprächen. Vorstandsmitglied Christoph Rinnert war dabei. Hier ein kleiner Überblick.

Der Musikrat hatte bei seiner Versammlung am Wochenende zwei Hauptthemen:

1. der 4. Berliner Appell unter dem Motto: Schöne neue Medienwelt – Kreative schützen
Der Berliner Appell ist eine seit Jahren bestehende Tradition des Musikrates. Dieser Appell richtet sich direkt an die entscheidenden Politiker. Als Aufsichtsratsmitglied des Musikrates hat sich Prof. Enjott Schneider intensiv und emotional für die Komponisten eingesetzt.
ARD-Mitglieder des Musikrates behandelten ihn leider sehr von oben herab und warfen uns Starrsinnigkeit und fehlende Flexibilität vor. Der Appell wird relativ scharf und fordernd formuliert, sobald er uns im Wortlaut vorliegt, werden wir ihn auf unserer Website zur Verfügung stellen.

2. Flüchtlingshilfe im Bereich Musikpädagogik für Kinder
“ Willkommen in Deutschland: Musik macht Heimat ! Von der Willkommenskultur zur Integrationskultur “
Zu diesem Thema wurde besprochen, dass es zusammen mit kommunalen Strukturen und Geldern demnächst Stellenausschreibungen für engagierte Musikpädagogen geben wird.
Schon am Mittwoch tagte die Initiative Urheberrecht. Hier ging es um die Erarbeitung einer Stellungnahme der Berufsverbände zu einem Referentenentwurf des BJM.
Es wird eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BJM (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) erarbeitet, an der alle in der Initiative Urheberrecht vertretenen Berufsverbände mitwirken sollen. Unser Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer hat für den Composers Club eine Stellungnahme geschrieben, die als Grundlage für eine Stellungnahme der Berufsverbände der Auftragskomponisten gedacht ist. Es wurde bereits signalisiert, dass sich die Defkom dieser Stellungnahme anschließen würde. Wir halten es für sinnvoll, dass die Komponisten hier mit einer Stimme sprechen.
Die Endfassung des Texts werden wir Euch ebenfalls zur Verfügung stellen.
Auch wurde uns bekannt, dass verschiedene Verbände nun ihren Sitz in Berlin West etabliert haben – nicht im hippen Mitte – als da wären BDK – Bund Deutscher Klavierbauer, DMV – Deutscher Musikverlegerverband, SOMM – Society Of Music Merchants und BDPM – Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen.
Im November stehen verschiedene politische Veranstaltungen an, zu denen die Vorstände eingeladen wurden. Wir werden berichten!
Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand