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Gerichtsurteil zu Sender-Eigenwerbung / Programmtrailern: Mitglied klagt erfolgreich gegen die GEMA

Liebe Mitglieder,

wie wir berichteten, haben sich zahlreiche Kollegen darüber beklagt, dass ihre Musik in TV-Eigenwerbungen und -Programmtrailern als „normale“ Werbung abgerechnet worden war. Ihre Werke waren dementsprechend in der Sparte T-FS (Fremdproduktionen) abgerechnet worden, obwohl es sich in den meisten Fällen um Eigenproduktionen der TV-Sender gehandelt hatte. Sender-Eigenproduktionen sind jedoch – eigentlich – in der Sparte FS abzurechnen.

Die Sparte FS bedeutet für das Mitglied – gegenüber Sparte T-FS – eine rd. 50% höhere Ausschüttung, weil der sog. VR-Anteil hier in voller Höhe ausgeschüttet wird. In der Sparte T-FS wird der VR-Anteil hingegen nur zu einem Zehntel abgerechnet.

Ein betroffenes GEMA-Mitglied hat gegen diese Abrechnungs-Praxis der GEMA geklagt und auch in zweiter Instanz gewonnen (Kammergericht Berlin AZ 16 O 463 / 13 vom 08.06.2015). Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Gericht hat zweierlei festgestellt:

1. Musik in Sender-Eigenwerbungen und Programmtrailern ist nicht wie „normale“ Werbung abzurechnen, weil es sich um Sender-Eigenproduktionen handelt. Die Abrechnung hat demnach in der Sparte FS (ohne 90% Abzug im VR) zu erfolgen.

2. Anders liegt der Fall, wenn die Musik vom Sender speziell nur für einen Trailer eingekauft wird und nicht im beworbenen Programm enthalten ist. Dann ist es entweder „echte“ Werbung (z.B. für einen neuen Tonträger), oder der Sender hat die Musik z.B. bei einem Archivmusik-Verlag lizenziert. Da es sich in diesen Fällen um sog. Fremdproduktionen handelt, erfolgt die Abrechnung zurecht in Sparte T-FS. Hier ist der 90%-Abzug im VR also korrekt.

Ein weiterer Punkt ist, dass TV-Werbung mit dem Abrechnungskoeffizienten 2 abgerechnet wird. Es stellt sich daher die Frage, ob Musik in TV-Eigenwerbung und -Programmtrailern (welche lt. Gerichtsurteil nicht wie „Werbung“ zu behandeln ist), sogar mit Abrechnungskoeffizient 3 abzurechnen wäre.

Wir empfehlen allen Mitgliedern, deren Musik in TV-Eigenwerbungen und -Programmtrailern eingesetzt wurde, ihre GEMA-Abrechnungen zu überprüfen und ggf. zu reklamieren.

Euer Vorstand

Filmmusikfestival Bad Ems (Oktober 2015)

Liebe Mitglieder,

bereits zum dritten Mal richtet Composers Club-Mitglied Matthias Frey das Filmmusik Festival in Bad Ems aus. Es gibt auch in diesem Jahr wieder ein prall gefülltes Programm, das Ihr beigefügtem Flyer entnehmen könnt.

Wir wünschen Matthias viel Erfolg und allen Besuchern spannende Unterhaltung!

Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eure Eva Bekker

Nacht der Filmmusik in München (März 2016)

Liebe Mitglieder,

von der Münchner Kultur GmbH erhielten wir folgenden Hinweis, den wir Euch nicht vorenthalten wollen:

Seit 2004 ist sie in München das musikalische Highlight der besonderen Art – die „Nacht der Filmmusik“. Ob sinfonisch, elektronisch, rockig, kammermusikalisch oder live zur Leinwand – die „Nacht der Filmmusik“ präsentiert ein vielseitiges Live-Filmmusik-Programm mit Filmscores, Songs und Melodien aus über 30 Kino-, Fernseh- und Dokumentarfilmen. Ohrwürmer und beliebte Klassiker der letzten 50 Jahre sind ebenso zu hören wie das Neuste aus den Federn und Studios der heimischen Filmmusikkomponisten. Kurz: Die „Nacht der Filmmusik“ bietet ein einzigartiges Hörerlebnis des Filmsounds „made in Bavaria“ und „made in Germany“, konzertant und live zur Leinwand.

Samstag, 5. März 2016, Beginn 19:30 Uhr

Hochschule für Musik und Theater München (Arcisstr. 12, 80333 München)

Eintritt: € 29,– im VVK und an der Abendkasse I Schüler & Studenten ermäßigt

Präsentiert vom Deutschen Komponistenverband Landesverband Bayern und der Hochschule für Musik und Theater München in Zusammenarbeit mit der Münchner Kultur GmbH.
Mehr Informationen hier: www.nachtderfilmmusik.de

 

Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eure Eva Bekker

Mediatheken: ARD und ZDF akzeptieren voraussichtlichen Mehrbedarf für Urheber und Produzenten

Liebe Mitglieder,
uns erreichte gerade diese Pressemitteilung der Deutschen Akademie für Fernsehen (DAFF). Da auch wir zu den Unterstützern der Forderung gehören, freuen wir uns über den Inhalt:
Köln / München, 21. 08. 2015. Die Intendanten von ARD und ZDF realisieren die von der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN (DAFF) angeregte und von den zehn unten genannten Verbänden* mitgetragene Forderung, für die Gebühren-Periode 2017 – 2020 bei der KEF ( Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) einen voraussichtlichen Mehrbedarf für die Abgeltung von Online-Rechten anzumelden. Der jährliche, zweistellige Millionenbetrag soll für den Fall, dass die bisherige 7-Days-Catch-up-Regelung aufgehoben wird, die Rechte der Urheber und Produzenten an Programmen abgelten, die dann über einen längeren Zeitraum kostenlos in den Sender-Mediatheken abgerufen werden können. Eine Aufhebung der bisherigen Regelung wird von der Politik gefordert und voraussichtlich im nächsten Jahr von den Ministerpräsidenten der Länder entschieden werden.
Dazu Akademie-Vorstandsmitglied Gerhard Schmidt: “ Wir begrüßen diese vorausschauende und notwendige Entscheidung der Intendanten, die sowohl im Interesse der Zuschauer als auch der Fernsehmacher liegt.“

*AG Animationsfilm, AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
Bundesverband Schauspiel BFFS
Bundesverband Filmschnitt Editor e. V.
CC Composers Club e.V.
DEFKOM in Deutscher Komponistenverband DKV
Film und Medienverband NRW
mediamusic e.V.
Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD
Verband Deutscher Filmproduzenten

Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand

Vierjahres-Trend GEMA-Fernsehabrechnung: Öffentlich-rechtliche Sender gewinnen, Privatsender verlieren.

Liebe Mitglieder,

die aktuelle TV-Verteilung zum 1. Juli für das Geschäftsjahr 2014 nehmen wir zum Anlass, den Trend der GEMA-Ausschüttungen pro Musikminute für Das Erste, ZDF, RTL und SAT 1 zu untersuchen.

Wie hat sich das GEMA-Aufkommen für Musik im Fernsehen entwickelt?

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Ausschüttungsverhältnis bei gleicher Musikspieldauer ohne Berücksichtigung der Abrechnungs-Koeffizienten.

Index 100 = Höhe der GEMA-Abrechnung in der Abrechnungs-Sparte FS für Das Erste / ZDF für das Geschäftsjahr 2011.

Das Erste (ARD) / ZDF:

Obwohl der Wert für Das Erste im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, ergibt sich seit 2011 wie für die meisten öffentlich-rechtlichen TV-Programme eine insgesamt deutliche Steigerung.

Der Ausschüttungsbetrag pro Musikminute im Programm von Das Erste stieg um mehr als 50 %, während der Wert für das ZDF um rd. 25 % zulegte.

Gründe für diesen positiven Trend sind die gestiegenen Vergütungen von den öffentlich-rechtlichen Sendern auf Basis der neuen Rundfunkverträge sowie die Reform des GEMA-Verteilungsplans (Rundfunkreform) von 2012 (–> Einführung getrennter Minutenwerte für TV und Radio sowie inkassoabhängiger Sender-Koeffizienten).

RTL / SAT 1:

Wie bei den meisten privaten TV-Sendern ist ein deutlicher Abwärtstrend, insbesondere seit 2012, zu verzeichnen.

So hat sich für SAT 1 die Ausschüttung pro Minute in den letzen drei Jahren um fast 40 % reduziert.

Ursachen: Obwohl (lt. Auskunft der GEMA) durch die neuen Tarifverträge die Höhe der Vergütungen von den privaten Senderunternehmen stabil gehalten werden konnte, ist offensichtlich das Inkasso pro erfasster Musikminute deutlich gesunken.

Und obwohl die neuen Tarifverträge eigentlich eine an die Musikanteile gekoppelte Vergütung vorsehen (linearer Tarif), hat sich die GEMA bei den Verhandlungen mit den privaten Sendern darauf eingelassen, deutlich niedrigere als die tatsächlichen Musikanteile in den Senderprogrammen zugrunde zu legen (siehe CC-Reports N24 und RTL2).

Da sich nun jedoch herausstellt, dass die GEMA deutlich mehr Musikminuten abzurechnen hat als ursprünglich angenommen, sinken die Senderkoeffizienten für Senderprogramme wie z.B. RTL und SAT 1 – und damit der GEMA-Ausschüttungsbetrag pro Musikminute.

Darüber hinaus sind durch die Abschaffung des feststehenden Senderkoeffizienten 10 für Das Erste und das ZDF die Senderkoeffizienten für die privaten TV-Senderprogramme tendenziell gesunken. Verschärfend kommt hinzu, dass seit der Rundfunkreform die sonstigen Erträge spezifisch zugeordnet werden und somit verstärkt der Radioverteilung zugeschlagen werden.

Insgesamt zeigt sich eine zunehmende Schlechterstellung der Sparte T-FS gegenüber FS.

Die GEMA hat in ihrer Rundfunkreform (2013) die pauschale Verteilung der Erträge aus dem Senderecht und den mechanischen Rechten beibehalten, anstatt die Einnahmen nutzungsbezogen zu verteilen. Dieser Missstand soll lt. GEMA erst mit einem Antrag zur Mitgliederversammlung 2016 behoben werden.
Dieser Effekt zeigt sich u.a. in den unterschiedlichen Entwicklungen der Minutenwerte seit 2011: Während der Wert für die Sparte FS um 11% gestiegen ist, betrug der Zuwachs für T-FS lediglich 1%.

Wie hat sich das GEMA-Aufkommen für Musik in TV-Werbespots entwickelt?

Entwicklung GEMA Aufkommen TV-Werbespot

Ausschüttungsverhältnis bei gleicher Musikspieldauer. Bis 2012 galt Abr.-Koeffizient 3, ab 2013 Abr.-Koeffizient 2.

Für Musik in Werbespots gab es die größten Einbußen. Neben der bereits erwähnten Schlechter-stellung der Abrechnungssparte T-FS gegenüber FS und dem Negativtrend der für TV-Werbung relevanten privaten TV-Sender fällt die 2012 beschlossene Absenkung des Abrechnungs-koeffizienten für Musik in TV-Spots von 3 auf 2 (Wirkung ab 2013) am stärksten ins Gewicht.

  • Seit 2011 bis heute ist der Wert für RTL um 35 % gesunken, seit 2012 sogar um 44 %.
  • Für Werbespots auf SAT 1 hat sich der GEMA-Ausschüttungsbetrag mehr als halbiert.

Fazit:

Der Composers Club fordert die schnellstmögliche Umsetzung einer nutzungsgerechten     Verteilung der Erträge aus dem Senderecht und den mechanischen Rechten, also bereits mit der Verteilung für das Geschäftsjahr 2015.

Die GEMA sollte in den aktuellen Verhandlungen mit den privaten Sendeunternehmen höhere Vergütungen auf Basis der tatsächlichen Musikanteile einfordern, um hier endlich    ein angemessenes Entgelt für ihre Mitglieder zu erreichen.

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