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GEMA verliert vor Gericht: Wertung für Werbemusik

Liebe Mitglieder,
der BGH hat im September die von der GEMA eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, womit das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 7.8.13 rechtskräftig ist. Das bedeutet: Der Ausschluss der Werbung im Wertungsverfahren war nicht rechtens.
Anstatt jedoch eine umgehende Nachverrechnung für alle Werbekomponisten vorzunehmen, stellt sich die GEMA auf den Standpunkt, dass derzeit keine Regelung zur Berücksichtigung des Werbeaufkommens für die Vergangenheit existieren würde. Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA planen daher einen Antrag zur GEMA-Mitgliederversammlung 2015, um über die Höhe der Wertungsbeteiligung für Werbung für die zurückliegenden Jahre abstimmen zu lassen.
Nach unserer Auffassung zeigt sich die GEMA hier als schlechter Verlierer, enthält sie dochden betroffenen Berechtigten auch weiterhin die ihnen zustehenden Nachzahlungen vor. Man bedenke: Werbemusik ist jahrzehntelang zu Unrecht vom Wertungsverfahren ausgeschlossen worden! Durch die geplante Beschlussfassung in 2015 droht nun die Verjährung eines weiteren Jahres.
Nach unserer Überzeugung ergibt sich aus demKG-Urteil die eindeutige Verpflichtung für die GEMA, die „Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren“ schlicht und einfach ohne den Zusatz „ohne Werbung“ anzuwenden. Das bedeutet: Das Aufkommen für Werbemusik (Sparte T FS) wäre – innerhalb der Verjährungsfristen – gleichberechtigt zu allen anderen Rundfunksparten zu berücksichtigen.
Alle betroffenen Kollegen sollten sich unbedingt die folgende „Handlungsempfehlung“ unserer Justiziarin Dr. Claudia Rossbach sorgfältig durchlesen!
Euer Vorstand

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Handlungsempfehlung
Achtung: Verjährungseintritt 31.12.2014 Hier: Wertungszuschlag zum Aufkommen für Werbung in der Sparte T-FS
Liebe CC–Mitglieder,
das Gerichtsverfahren gegen die GEMA auf die Beteiligung der TV-Werbemusik in der Sparte T-FS in § 5 Abs. 1 GO-Wertung U ist beendet und die klagenden Komponisten waren erfolgreich. Über das Verfahren hatte ich bereits im CC-Newsletter vom April 2012 zur erstinstanzlichen Entscheidung des LG Berlin berichtet. Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 07.08.2013 ist nach Zurückweisung der von der GEMA eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH im September 2014 inzwischen rechtskräftig, so dass § 5 GO- Wertung U hinsichtlich des Ausschlusses der Werbemusik nichtig ist.
Damit ist für die Komponisten von Werbemusik Handlungsbedarf angezeigt, um eine etwaige Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende 2014 abzuwenden. Denn mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren diejenigen Ansprüche, die nicht innerhalb der jeweiligen Verjährungsfrist von 3 Jahren liegen. Wie mir berichtet wurde, haben bereits einige CC-Mitglieder nach dem o. g. Hinweis im Jahr 2012 gehandelt und von der GEMA Verzichtserklärungen in Bezug auf die Einrede der Verjährung eingeholt. Die GEMA ist dem nach meinen Informationen nachgekommen, hat diesen Verzicht aber wohl zeitlich bis zum Ende des o. g. Rechtsstreits befristet. Wer also bereits solche Erklärungen eingeholt hat, möge rechtzeitig vor Jahresende darauf hinwirken, von der GEMA eine weitere Verzichtserklärung einzuholen. Sollte die GEMA auch insoweit auf einer Befristung bestehen, wäre wohl als Fristende der 31.12.2015 ein vorläufig anzustrebendes Datum. Denn die GEMA hat angekündigt, in der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung 2015 einen Antrag zur Höhe der Beteiligung der Werbemusik an der Verteilung stellen zu wollen.
Es wird weiter empfohlen, der GEMA zur Abgabe der Verzichtserklärung eine kurze Frist zu setzen, um einer Verschleppung vorzubeugen.
Sollte jemand noch keine Verjährungsverzichtserklärung eingeholt haben, wird empfohlen, dies nun umgehend von der GEMA einzufordern. Denn ansonsten droht Verjährung.
Ergänzen möchte ich, dass auch die Einreichung einer Klage bei Gericht vor dem 31.12.2014 die Verjährung unterbricht.
gez. Dr. Claudia Rossbach Rechtsanwältin

Media Research-Anbieter XAD bietet CC-Mitgliedern Sonderkonditionen

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns Euch mitzuteilen, dass Euch jetzt ein weiteres Angebot zum Monitoring Eurer TV-Werbespots – und damit zur Überprüfung Eurer GEMA-Abrechnungen – zur Verfügung steht.

Der Composers Club hat mit dem Media Research-Anbieter XAD (www.xad.de) folgendes „Basispaket“ für CC-Mitglieder zu den folgenden Sonderkonditionen vereinbart:

–           Login auf die XAD-Plattform: Einfacher Zugriff auf sämtliche aktuellen und zurückliegenden

Kampagnen, umfangreiche Such-und Filterfunktionen, Infos zu Agenturen und Produktionen etc.

für 29,99 € mtl., Vertragslaufzeit mind. 12 Monate.

 –           Schaltdaten für das Vorjahr: 0,04 € pro Sendetermin, für das laufende Jahr: 0,08 €.

Diese Kosten werden verrechnet mit der Jahresgebühr von 359,88 € (= 12 x 29,99 €).

Das bedeutet, dass für die Überprüfung und ggf. Reklamation Eurer GEMA-Abrechnungen

(Schaltdaten aus dem Vorjahr) die ersten 8.997 Sendetermine kostenlos sind.

–           Promotion: Ihr könnt Euch für Eure TV-Spots als Musikproduktion/Komponist eintragen und Euer

eigenes verlinktes Profil anlegen, sodass Ihr von den über 70.000 Besuchern pro Monat, darunter

zahlreiche Werbeagenturen, gefunden werden könnt.

Alle weiteren Informationen findet Ihr in dem ausführlichen Angebot von XAD an den Composers Club (PDF anbei).

Die CC-Mitglieder haben ab Montag (10.11.) 14 Uhr die Möglichkeit, das Angebot eine Woche lang kostenfrei zu testen. Eine eigens für Euch eingerichtete Eingabemaske findet Ihr hier http://www.composers-club.de/service/media-research-anbieter-xad/ 

Creative Commons und angemessene Vergütung – Richtigstellung des Composers Club

In unserem offenen Brief an die ARD-Intendanten zum Thema Creative-Commons- Lizenzierung von ARD-Inhalten vom 24.09.2014 (http://www.composers-club.de/offener- brief-an-die-intendanten-der-ard-sender/) haben wir geäußert, dass eine solche „freie Lizenzierung“ nicht kompatibel ist mit §32 UrhG, wonach jedem Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werks zusteht.

Diese Äußerung hat unmittelbar das Forum Netzpolitik.org (https://netzpolitik.org/2014/cc-gegen-cc-auftragskomponisten-gegen-creative- commons-in-der-ard/) und nunmehr auch die in Gründung befindliche Verwertungsgesellschaft C3S (https://www.c3s.cc/re-offener-brief-an-die-intendanten- der-ard-sender/#comments) dazu bewogen, uns ein grundlegendes Unverständnis des Creative-Commons-Konzepts vorzuwerfen.

Während sich Netzpolitik.org vage hält und meint, dass Angemessenheit „im Einzelfall zu beurteilen“ sei, wird die C3S konkreter und nennt die sogenannte Linux-Klausel als Grund, weshalb Creative Commons „fraglos kompatibel zum deutschen Urheberrecht“ sei und „entsprechend auch keine Rechtsunsicherheit“ bestehe. Die C3S nennt auch korrekt den Inhalt der Linux-Klausel, nämlich, dass sie es Urhebern erlaubt, „unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann“ einzuräumen.

Wir fragen uns, ob der C3S die Ironie bewusst ist, dass sie das Recht auf angemessene Vergütung ausgerechnet in einer Klausel bestätigt sieht, wonach Urheber ein unentgeltliches Nutzungsrecht einräumen dürfen.

Zugleich weisen wir Unterstellungen der C3S zurück. Wir haben unseren offenen Brief weder mit Unterstützung der GEMA veröffentlicht, noch hätte eine Umsetzung unserer Positionen zur Folge, dass eine angemessene Vergütung der C3S-Mitglieder durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk behindert wird. Erstens wären C3S-Mitglieder im Falle einer (noch nicht erfolgten) Zulassung der Verwertungsgesellschaft nicht an Creative Commons gebunden. Zweitens sprechen wir uns in keinster Weise dafür aus, dass die C3S Lizenzvergütungen von öffentlich-rechtlichen Sendern einzieht. Vielmehr ist uns daran gelegen, Komponisten aller Couleur darauf hinzuweisen, dass sie durch Creative Commons – völlig unabhängig von der C3S – unweigerlich einen Teil ihrer Rechte und Vergütungsansprüche aufgeben.

In jedem Fall ist durch die Äußerungen der C3S noch deutlicher geworden, worin das Lizenzkonzept Creative Commons wurzelt und dass unsere Einwände gegen Creative Commons wegen möglicher Aufweichung der angemessenen Vergütung triftig sind. Auch Netzpolitik.org bestätigt uns mit dem Versuch, uns zu widerlegen. Das Forum verweist darauf, dass Erlöse aus Drittverwertungen Sache der Vertragsgestaltung seien. Damit wäre dann das Prinzip der kollektiven Rechtewahrnehmung, wonach die Nutzungsvergütung von der individuellen Vertragsgestaltung entkoppelt ist, außer Kraft gesetzt, und Urheber müssten wieder im Einzelfall für ihre angemessene Vergütungkämpfen. Dass sie hier ins Hintertreffen gegenüber der größeren Verhandlungsmacht der Sender geraten würden, dürfte Netzpolitik.org eigentlich klar sein, auch wenn sich das Forum formal gegen ein Vergütungs-Dumping ausspricht.

Alle Erfahrung zeigt uns, dass es beim Thema angemessene Vergütung nicht auf Bekenntnisse oder Optionen ankommt. Natürlich besteht auch bei Creative-Commons- Lizenzierung die Möglichkeit einer angemessenen Vergütung. Indes wird ein verbindliches Ausschöpfen dieser Möglichkeit in der Praxis nicht vorkommen. So weit darf es unserer Meinung nach nicht kommen. Es ist unser Leben und Beruf, Musik zu schaffen, und wir können es nicht riskieren, angemessene Nutzungsvergütung im „Einzelfall“ unter maßgeblichem Einfluss des stärkeren Vertragspartners regeln zu lassen. Wir setzen uns für den Erhalt verbindlicher Ansprüche ein, auch wenn Gegner der aktuellen Urheberrechtswahrnehmung uns das Wort im Munde herumzudrehen versuchen.

Betr.: Stellungnahme zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses

Betr.: Stellungnahme zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses

Sehr geehrter Herr Köster, sehr geehrte Frau Kammerevert, sehr geehrter Herr Gabriel, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am 3. November 2014 eine Stellungnahme des Berufsverbandes mediamusic e. V. zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses erhalten, in dem die erwogene Ernennung von Julia Reda als ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Urheber sowie als nachteilig für ihr Vertrauen in die SPD dargestellt wird.

Wir als Berufsverband der Auftragskomponisten möchten das Schreiben in vollem Umfang unterstreichen und Sie ebenfalls auffordern, eine Vertreterin oder einen Vertreter aus den eigenen Reihen zu ernennen.

Julia Reda steht – zusammen mit der Piratenpartei – für die Aufweichung des Urheberrechtsschutzes, in deren Folge professionelle Urheber sich letztlich den Diktaten der wirtschaftlich stärkeren Verwerter und digitalen Plattformen zu fügen hätten. Das passt in keiner Weise zur SPD, die in gewerkschaftlicher Verbundenheit die Rechte und Interessen der wirtschaftlich schwächeren Kreativschafffenden substanziell – eben auch in der Berichterstattung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments – berücksichtigen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

CC Composers Club e.V.

Der Vorstand

Gesendet an:

Dietmar Koester MdEP, SPD, Petra Kammerevert, MdEP, SPD, Parteivorstand SPD, Bundestagsfraktion SPD, Europafraktion SPD

Kopie an:

Helga Trüpel, MdEP, Grüne, Ska Keller, MdEP, Grüne, Ulle Schauws, MdB, Grüne, Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Ehrenpreis für Martin Böttcher!

7. Filmmusiktage in Halle – Herzlichen Glückwunsch, Martin Böttcher!

Am vergangenen Wochenende wurde unser Mitglied Martin Böttcher im Rahmen der Filmmusiktage Sachsen-Anhalt mit dem Ehrenpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet.

Die sehr berührende Laudatio hielt Frau Prof. Anette Scholz, Dozentin an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein, Halle. Ihre Rede enthielt auch eine statistische Aufarbeitung des Schaffens des Grandseigneur der deutschen Filmmusik. So konnte sie mitteilen, dass die allseits bekannten Karl May-Musiken nur 6% seiner Arbeit ausmachen, denn Martin Böttcher war und ist auf allen Gebieten der modernen Auftragskomposition kreativ tätig. Auch habe er wesentlich dazu beigetragen, diesen Beruf nach dem Krieg in Deutschland neu zu etablieren.

„Wenn man all seine Werke hören möchte, müsste man zwei Monate am Stück Musik hören“ sagte Prof. Scholz.

Der CC Composers Club gratuliert Martin Böttcher ganz herzlich! Und wir freuen uns auf noch viele schöne Musiken aus seiner Feder.