Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

„Beste Musik”: CC-Mitglied Oliver Heuss erneut beim GREEN SCREEN Festival nominiert

Liebe Mitglieder,

der CC-Vorstand freut sich, euch auch in diesem Jahr die Nominierung unseres Mitglieds Oliver Heuss in der Kategorie „Beste Musik“ beim GREEN SCREEN Festival in Eckernförde (04. – 19. September 2021) mitteilen zu können.

Oliver Heuss konnte den Preis in der Kategorie „Beste Musik“ bereits im vergangenen Jahr gewinnen. Damals wurde er für seine Komposition zu „Im Reich der Wolga – ein Strom wird zum Meer“ ausgezeichnet.

In diesem Jahr nimmt der Film „Wild horses – A tale from the Puszta“ die Zuschauer auch musikalisch erneut mit auf eine Reise nach Osteuropa: auf den grasbewachsenen Ebenen von Ungarn leben noch immer Przewalski-Pferde, die einzige echte Wildpferdart der Welt. Obwohl sie eigentlich aus der Mongolei stammen, wurden einige vor etwa 25 Jahren in Ungarn angesiedelt. Heute ist es mit 300 Tieren eine der größten Wildpferdeherden der Welt!

Der Komponist und Produzent Oliver Heuss wurde in Sao Paulo (Brasilien) geboren und lebt mit Zwischenstation in Köln seit 2007 in Hamburg, sein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Komposition von Film- und TV-Musiken. Neben der Nominierung für die Musik in dem Dokumentarfilm „Wild horses – A tale from the Puszta“ hat Oliver Heuss für die Filme „Pantanal – Brasiliens geheimnisvolle Wasserwelt“ (nominiert für Heinz-Sielmann-Filmpreis) und „Die ostfriesischen Inseln – geboren aus Sand“ (nominiert für Nordischer Naturfilmpreis) ebenfalls die Musik komponiert.

Der Vorstand wünscht Oliver Heuss viel Erfolg und drückt die Daumen!

Weitere Informationen zum GREEN SCREEN Festival findet ihr hier: https://www.greenscreen-festival.de

Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: ein Schritt in Richtung faires Urheberrecht

Liebe Mitglieder,

nach über 20 Jahren Haftungsdiffusion im Internet zum Nachteil von Urheber*innen ist gestern (20. Mai 2021) das neue „Internetgesetz“ vom Bundestag beschlossen worden. Der CC Composers Club e.V. hat sich in enger Zusammenarbeit mit der Initiative Urheberrecht, der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) und weiteren Institutionen seit vielen Jahren maßgeblich für eine solche Änderung eingesetzt und begrüßt den Beschluss. Manches an der konkreten Ausgestaltung ist kompromisshaft und wird in Praxis und Rechtsprechung geschärft werden müssen.

Aber fest steht, dass es nunmehr einen überfälligen Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness und Nachhaltigkeit gibt: Internet-Plattformen müssen Lizenzen erwerben und für Inhalte Vergütungen leisten, durch deren Verbreitung sie Geld verdienen – zu Gunsten derer, die die Inhalte erschaffen haben und ohne die das milliardenschwere Geschäftsmodell „Plattform für User Generated Content“ nicht existieren würde. Das neue Gesetz ist eine Chance für Kreativschaffende sowie die für ihre Vergütung existenziell wichtigen Verwertungsgesell-schaften, mit Plattformen auf Augenhöhe über angemessene Vergütungen zu verhandeln. Zusätzlich bietet das neue Gesetz, das auf der Basis der 2019 verabschiedeten EU-Direktive zum Urheberrecht ausgestaltet wurde, erweiterte Auskunftsansprüche für Urheber*innen über die Nutzung ihrer Werke.

Der Composers Club wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz in der Praxis trotz einiger darin enthaltener Kompromisse zu einer nachhaltigen künstlerischen und wirtschaftlichen Zukunft für Komponist*innen beitragen wird. Der nachfolgenden Presseerklärung der Initiative Urheberrecht schließt sich der Composers Club an.

Viele Grüße
euer Vorstand

 

Presseerklärung der Initiative Urheberrecht

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht

Berlin, 20.05.2021. Mit der heutigen Abstimmung über das „Internetgesetz“ hat der Deutsche Bundestag nicht nur einen wesentlichen Schritt in Richtung einer fairen Beteiligung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen an den Gewinnen der Plattformen, die deren Werke und Leistungen nutzen, gemacht. Wichtig ist auch die klare Verpflichtung der Plattformen, die Rechte für die Nutzung der Werke zu klären. Auch im Urhebervertragsrecht wurde für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt, indem die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt wurden. Sie sind die Grundlage für die Geltendmachung angemessener Vergütungen. Leider wurde über die Einführung stärkerer Verbandsklagemöglichkeiten der Verbände und Gewerkschaften in der Koalition keine Einigung erzielt. Die Initiative Urheberrecht stellt fest: Das Ziel der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Kreativen zu stärken, wurde im Wesentlichen erreicht.

Die Initiative Urheberrecht (IU), die über ihre mehr als 40 Organisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen vertritt, betrachtet die Umsetzung der EU-Direktive in deutsches Recht als Paradigmenwechsel: „Nach acht Jahren harter Verhandlungen gibt es endlich faire Spielregeln im Netz. Die Klärung der Verantwortlichkeit für die Nutzung geschützter Werke und Leistungen im Netz dient allen, nicht nur Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, sondern auch den Nutzer:innen und nicht zuletzt auch der Kulturwirtschaft“, betont Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. „Auch wenn das Gesetz mit der umstrittenen Bagatellregel, also der Erlaubnis über die kostenfreie Nutzung von kurzen Musikstücken und kleinen Bildausschnitten unter bestimmten Voraussetzungen, der Einführung einer weiten Pastiche-Schranke und der Ablehnung der Verbandsklage nicht alle Erwartungen erfüllt, wurde insgesamt ein annehmbarer Interessenausgleich gefunden“, ergänzt Pfennig.

Die IU betrachtet insbesondere den neuen Direktvergütungsanspruch als Meilenstein für die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen nicht nur gegenüber den Diensteanbieter auf Plattformen, sondern langfristig auch bei der sonstigen Werkverwertung.

Insgesamt stellt das Gesetzespaket die Weichen in Richtung der Herstellung des seit langem geforderten fairen „Level Playing Fields“, besonders im Digitalen. So kommentiert Micki Meuser, Komponist und Musikproduzent: „Eine faire Lizenzierung bringt dem Urheber mehr als Sperrungen.“ Aelrun Goette, Autorin und Regisseurin, betont: „Unsere Filme werden an unzähligen Stellen gezeigt. Davon wissen wir in den wenigsten Fällen etwas. Um eine faire Folgevergütung zu erreichen, sind wir Autor:innen und Regisseur:innen auf eine klare Regelung des Anspruchs auf Auskunft angewiesen.“

Die IU erwartet nun die zügige Umsetzung des Gesetzespakets in die Praxis der verschiedenen Branchen.

Meldung der IU hier: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen

Lesen Sie in Kürze einen Kommentar von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht: www.urheber.info

Die Initiative Urheberrecht vertritt die Interessen von rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in den Bereichen Belletristik und Sachbuch, Bildende Kunst, Design, Dokumentarfilm, Film und Fernsehen, Fotografie, Illustration, Journalismus, Komposition, Orchester, Schauspiel, Spieleentwicklung Tanz, und vielen mehr.

Rückfragen und Kontakt:
Initiative Urheberrecht I Katharina Uppenbrink | Geschäftsführung | Taubenstr. 1 | D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 2091 5807| katharina.uppenbrink@urheber.info | www.urheber.info

 

Virtuelle GEMA-Mitgliederversammlung – Tagesordnung und Informationen

Liebe Mitglieder,

die GEMA hat die Einladung zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung bereits per Post verschickt. Diese ist hoffentlich bei euch angekommen. Wichtiger Hinweis: bewahrt dieses Einladungsschreiben bitte unbedingt bis nach der Mitgliederversammlung auf, sonst ist die Teilnahme trotz Registrierung leider nicht möglich!
Bitte beachtet, dass für die persönliche Teilnahme an der GEMA-Mitgliederversammlung eine vorherige Online-Registrierung in der Zeit vom 05. Mai (10.00 Uhr) – 04. Juni 2021 (24.00 Uhr) erforderlich ist. Weitere Informationen hierzu findet ihr in eurer Einladung (z. B. das Passwort für die Registrierung). Haltet bitte auch eure Mitgliedsnummer parat. Eine Teilnahme ohne vorherige Online-Registrierung ist nicht möglich.
Registrierung: https://gema-registration.polyas.com/#!/

Auf https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/ findet ihr Informationen zur Tagesordnung und zu euren Mitwirkungsmöglichkeiten sowie weiterführende Inforationen (Erklärvideos, Präsentationen, How-to-Tutorial zu euren Mitwirkungsmöglichkeiten). Zudem bietet die GEMA am 02. und 04. Juni 2021 virtuelle technische Schulungen an, in denen ihr die digitale Mitwirkung an der Mitgliederversammlung ausprobieren könnt. Anmeldung:
2. Juni 2021 (15:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldeschluss: 31.05.21 (23:59 Uhr): https://bit.ly/33xzy8l
4. Juni 2021 (15:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldeschluss: 02.06.21 (23:59 Uhr): https://bit.ly/3h53jVP

Die Tagesordnung findet ihr hier: https://bit.ly/3vNet5P

Bitte lest die Tagesordnung und vor allem die Anträge sehr genau. Bei Fragen oder Anmerkungen könnt ihr euch gerne unter contact@composers-club.de an die Geschäftsstelle werden.

Wir freuen uns sehr, dass es unser Änderungsantrag bzgl. der Detailaufstellungen zum Thema „§ 58 Absatz 2 des Verteilungsplans“ (Jahrbuch Seite 366) auf die Tageordnung geschafft hat. Den Antrag findet ihr auf der Tagesordnung auf Seite 39 (V. Anträge zum Verteilungsplan).

n diesem Zusammenhang ist auch Änderungsantrag 27 (Seite 42) von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA besonders erwähnenswert: Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 63 Absatz 1 Ziffer 8, § 64 Ziffer 7, § 100 Absatz 4 und § 107 des Verteilungsplans (Jahrbuch Seite 372, 374, 388 und 390 f.) einen Änderungsantrag („Regelmäßige Ausstrahlung im Rundfunkbereich“). Besonders wichtig wäre hier folgender Abschnitt: § 59 Reklamationen [1] Reklamationen einer regulären Ausschüttung (Hauptverteilung) können nur berücksichtigt werden, wenn sie in den Sparten der Nutzungsbereiche Sendung, Vorführung und Ausland innerhalb einer Frist von 18 Monaten, in den Sparten der Nutzungsbereiche Aufführung und Wiedergabe innerhalb einer Frist von 9 Monaten (bisher 12) und in den übrigen Sparten innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin gemäß § 57 bei der GEMA eingehen. In den Sparten GOP und GOP VR beginnt die Dreimonatsfrist mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung gemäß § 182e.FN). Wir werden den Antrag auch auf der CC-Mitgliederversammlung noch einmal diskutieren.

Als außerordentliche und ordentliche Urhebermitglieder könnt ihr an den jeweiligen Versammlungen persönlich per Live-Stream und Live-Diskussion teilnehmen. Die Wahlen und Abstimmungen werden per digitalem Online-Live-Voting durchgeführt.

Wenn ihr nicht an der Versammlung teilnehmen könnt, steht euch für Abstimmungen im Vorfeld das E-Voting zur Verfügung. Ordentliche Urheber- und Verlagsmitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder, die an den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder am 9. und 10. Juni 2021 nicht teilnehmen können, können ihre Stimme für die Wahlen und Abstimmungen im Vorfeld per E-Voting abgeben. Wenn ihr daran teilnehmen möchtet, registriert euch bitte vom 5. Mai 2021, 10.00 Uhr bis 11. Mai 2021, 18.00 Uhr:
https://gema-registration.polyas.com/#!/

Nach erfolgreicher Registrierung könnt ihr euch beim E-Voting-System vom 19. Mai 2021 (10.00 Uhr) bis 1. Juni 2021 (18.00 Uhr) anmelden und eure Stimme abgeben: https://gema-registration.polyas.com/#!/

Für ordentliche Urheber- und Verlagsmitglieder besteht die Möglichkeit, einen Stellvertreter für die digitale Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu bevollmächtigen. Wenn ihr in der virtuellen Mitgliederversammlung von einem Stellvertreter vertreten werden möchtet, registriert diesen bitte vom 5. Mai 2021 (10.00 Uhr) bis 25. Mai 2021 (24.00 Uhr): https://gema-registration.polyas.com/#!/

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die geänderte Stellvertreterregelung bei der GEMA-Mitgliederversammlung: Eine Übertragung mehrerer Stimmen auf einen Stellvertreter ist mit dem Online-Live-Voting technisch nicht vereinbar. Ein Stellvertreter kann daher in diesem Jahr ausnahmsweise nur ein Mitglied vertreten und für dieses das Stimmrecht etc. ausüben. Für jedes Mitglied muss daher jeweils ein eigener Stellvertreter über das Online-Registrierungssystem angemeldet werden. Bitte beachtet zudem, dass aus dem gleichen Grund nur externe Stellvertreter (= Keine GEMA-Mitglieder) bevollmächtigt werden können.

Beispiel: Ein ordentliches Urhebermitglied kann bei Bedarf ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson als Stellvertreter anmelden. Der Stellvertreter darf kein GEMA-Mitglied sein und kann nur dieses eine Urhebermitglied vertreten.

Im Rahmen der GEMA-Mitgliederversammlung 2021 stehen auch diverse Wahlen an: es werden die Mitglieder des GEMA-Aufsichtsrats, des Beschwerdeausschusses, der Sitzungsgeldkommission, des Werkausschusses, des Wertungsausschusses für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik und der Schätzungskommission der Bearbeiter. Kandidaturen und Wahlvorschläge für die genannten Gremien (mit Ausnahme des Werkausschusses) konnten bis zum 13. April 2021 bei der GEMA eingereicht werden. Kandidaturen in der Mitgliederversammlung sind nicht möglich. Vor Beginn der elektronischen Stimmrechtsausübung im Vorfeld der Mitgliederversammlung (E-Voting) am 19. Mai 2021 findet ihr Kurz- und Videoporträts aller zur Wahl stehenden Kandidaten und Kandidatinnen auf der GEMA-Homepage im Bereich der Mitgliederversammlung

In der Versammlung der außerordentlichen Mitglieder, die am 8. Juni 2021 ebenfalls in rein virtueller Form stattfinden wird, werden die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter für die Mitgliederversammlungen 2022 – 2024 neu gewählt. Eure Kandidatur für diese Wahl könnt ihr bis zum 4. Juni 2021 hier einreichen: https://bit.ly/3nU5qwV

Ihr könnt euch für die Delegiertenwahl und Ersatzdelegiertenwahl (nur Verlagsmitglieder) auf Wunsch mit einem schriftlichen Kurzporträt mit Foto oder mit einem selbst aufgenommenen Handy-Video auf der GEMA-Webseite vorstellen. WICHTIG: Sofern ihr eine solche Vorstellung mit Foto wünscht, reicht eure Kandidatur und Kurz- bzw. Videoporträt bitte bereits bis zum 14. Mai 2021 unter (wahlen.mitgliederversammlung@gema.de) bei der GEMA ein. Vorlage: https://bit.ly/33mSk1Q

Sofern ihr euch mit einem Handy-Video vorstellen möchtet, beachtet bitte die Anleitung und das Beispielvideo zu beachten. Bitte stellt auch das Handy-Video bis spätestens 14. Mai 2021 auf dem in der Anleitung angegebenen Weg zur Verfügung.
Anleitung Video: https://bit.ly/3vFHPCQ
Beispiel Video: https://bit.ly/3b5sgwB

Die Kurz- und Videoporträts werden spätestens am 28. Mai 2021 auf der GEMA-Homepage im Bereich der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Weitere Informationen zur Delegiertenwahl findet ihr in der Ausgabe 4/2020 und in der Ausgabe 1/2021 der „virtuos“.

Solltet ihr Fragen rund um die GEMA-Mitgliederversammlung 2021 haben, so könnt ihr euch gerne unter mitgliederversammlung@gema.de oder unter 030 21245-600 (montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr) an die GEMA oder unter contact@composers-club.de an die CC-Geschäftsstelle wenden.

Viele Grüße
euer Vorstand

MediaSoundHamburg 2021: Jubiläumsveranstaltung

MediaSoundHamburg 2021
Jubiläumsveranstaltung – Stipendien – Online-Workshop – Young Talent Award

Liebe Mitglieder,

vom 10. – 15. August 2021 findet die 10. MediaSoundHamburg statt. Noch ist nicht klar, ob die Internationale Hamburger Sommerakademie für Filmmusik, Gamemusic und Sounddesign mit dem Schwerpunktthema „Women in Music“ ausschließlich vor Ort, digital oder in hybrider Form erfolgen wird.

Da der Medienbereich noch stark von Männern dominiert wird, bieten die Veranstalter mit ihrem Schwerpunktthema herausragenden weiblichen Persönlichkeiten aus den Bereichen Musik, FilmMusik und SoundDesign die Möglichkeit, ihre Arbeit in MasterClasses, Workshops, bei der Konferenz oder als Musik-Live-Act vorzustellen. Mit dabei sind u. a. Oscarpreisträgerin Anne Dudley („The Full Monty“, „American History X)“als Leitung der MasterClass FilmMusik und Oscarpreisträgerin Nina Hartstone („Bohemian Rhapsody“). Hartsone leitet eine dreitägige MasterClass zu SoundDesign und gewährt Einblicke in ihre Arbeit als Sound Editor. Leslie Gaston-Bird spricht in einem Workshop über ihren Beruf als Soundmixerin und stellt ihr Sachbuch „Women in Audio“ vor. Zudem ist eine hochkarätig besetzte Panel-Diskussion zum Thema „Women in Audio“ in Vorbereitung.

Weitere Informationen: https://mediasoundhamburg.de/programm/
Informationen zu Anmeldung, Kosten, Bildungsprämie und Weiterbildungsbonus unter: https://mediasoundhamburg.de/tickets/

Aber auch im Vorfeld der 10. MediaSoundHamburg haben die Veranstalter einiges zu bieten:

Stipendien
Auch in diesem Jahr haben u. a. Filmkomponist*innen, Game-Musiker*innen und Sound Designer*innen (bis 35 Jahre) die Chance, ein Stipendium im Gesamtwert von 3.000 Euro zu erhalten. Das Stipendium ermöglicht die kostenlose Teilnahme an allen MasterClasses, Workshops, SpecialEvents und der Konferenz kostenlos (inklusive Unterkunft und Verpflegung). Die Bewerbung ist noch bis zum 01. Mai 2021 möglich. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular findet ihr hier: https://mediasoundhamburg.de/stipendien/

Live-Online Workshop – Grenzen zwischen Musik und Sound Design
Unter dem Motto „Nobody needs Music“ wird der Dozent und Autor Stephan Eicke am 29. Mai 2021 (16 – 19 Uhr) über die Grenzen zwischen Musik und Sound Design sprechen. Stephan Eicke wird die Beziehung zwischen Musik, Stille und Sound Design im Film untersuchen. Besonderes Augenmerk wird auf den unsichtbaren Punkt gelegt, an dem sich alle drei Elemente treffen. Wo hört Musik auf und wo beginnt das Sound Design? Anhand von Filmclips und exklusiven Interviews möchte er aufzeigen, wie Sound Design eine Geschichte erzählen kann. Die Teilnahmegebühr beträgt 50,- Euro, die Sprache des Workshops ist Englisch. Alle weiteren Informationen und den Link zur Anmeldung findet ihr hier: https://mediasoundhamburg.de/en/live-online-workshop-nobody-needs-music/

Young Talent Award 2021
Auch in 2021 haben junge Musiker*innen und Komponist*innen (bis 35 Jahre) die Chance, am Young Talent Award MediaMusic teilzunehmen. Zum zehnjährigen Jubiläum von MediaSoundHamburg sind interessierte Künstler*innen eingeladen, ein Geburtstagsstück zu komponieren. Alles ist erlaubt: Beats, zusätzliche Effekte, mit DJ oder ohne. Einzige Einschränkung: das Stück sollte nicht länger als fünf Minuten sein. Die drei besten Bewerbungen werden vom Kaiser Quartett bei der Preisverleihung live aufgeführt. Zudem winkt für den/die Sieger*in die kostenlose Teilnahme an MediaSoundHamburg 2021 (inklusive Unterkunft und Verpflegung). Einsendeschluss für die Bewerbung (inklusive Audio-Files, einer Partitur für das Streichquartett und einer kurzen schriftlichen Erläuterung des Kompositionsprozesses) ist der 1. Juni 2021. Alle weiteren Informationen findet ihr hier: https://mediasoundhamburg.de/youngtalentaward/

Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann

CC-Mitglied Hanjo Gäbler – „Hope Choir“: ein Lied geht um die Welt

Liebe Mitglieder,

wir möchten euch gerne über ein ganz besonders Projekt unseres Mitglieds Hanjo Gäbler aus Kiebitzreihe (Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein) informieren.

Begonnen hat alles mit dem Martin Luther King Musical, das Hanjo Gäbler als Musiker und Produzent gemeinsam mit Christoph Terbuyken geschrieben hat. Im vergangenen Jahr standen 16.000 Sänger*innen in unterschiedlichen Städten auf der Bühne – bis Corona kam und die Tour im März abgesagt werden musste. Doch der vom Kiebitzreiher geschriebene Musical-Song „We can do better“ ließ sich nicht stoppen und geht grade um die Welt.

Der Kiebitzreiher konnte mehr als 700 Sänger*innen aus dem In- und Ausland motivieren, den Song per Smartphone, Tablet, im eigenen Studio etc. aufzunehmen. Teilweise gelangen sogar Choraufnahmen in Lagerräumen oder Baumärkten (z. B. in der Schweiz). Aus all diesen Aufnahmen ist der „Hope Choir“ entstanden. Doch es ging nicht nur um den Song an sich. In Zusammenarbeit mit der Creativen Kirche sammelt der Hope Choir Spenden für den Bau von Wasserspeichern in Kenia. Inzwischen ist „We can do better“ sogar zum Kampagnensong für „Brot für die Welt“ von der Welthungerhilfe geworden.

Hanjo Gäbler hofft, die unterbrochene Musical-Tournee im kommenden Jahr fortsetzen zu können. Bis dahin ist im Oktober 2021 – so es die Pandemie-Lage zulässt – zunächst eine Reise mit 100 weiteren Personen zur Ebenezer Baptist Church of Atlanta geplant, in der einst Martin Luther King predigte. Durch das Musical bestehen enge Verbindungen zu der Kirche.

Der Song „We can do better“ ist auf Spotify und vielen weiteren Kanälen verfügbar und zeigt im Multiscreen-Video (z. B. https://www.youtube.com/watch?v=UYgR0rP3hS4) sämtliche Mitwirkende. Die Hauptgesangsteile haben Hanjo Gäbler und die Hamburger Sängerin Jessy Martens übernommen.

Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann

EUROPEAN TALENT COMPETITION – SoundTrack_Cologne 18

Liebe Mitglieder,

auch in diesem Jahr findet der Wettbewerb „EUROPEAN TALENT COMPETITION“ im Rahmen der SoundTrack _Cologne 18 (06. – 12. Juni 2021) statt.

(Angehende) Sounddesigner*innen und Komponist*innen sind eingeladen, in den Kategorien „WDR Filmscore Award“ und „Sounddesign“ teilzunehmen!

Die Aufgabenstellung sieht vor, dass sowohl die Bildebene als auch die Narration des Kurz-films „Mall“ (Deutschland 2019, 07:03; Regie: Jerry Hoffmann) musikalisch neu interpretiert werden sollen. Ihr könnt dabei entweder Score oder Sounddesign einreichen, eine Zusammenarbeit als Team (Komponist*in und Sounddesigner*in) ist möglich. Vor allem die Sounddesigner*innen sind dazu eingeladen auch reine Nur-Ton-Lösungen einzureichen.

Teilnehmen können alle Studierenden europäischer Hochschulen aus den Fachbereichen „Musik“ und „Ton“, es gibt keine Altersbegrenzung. Zudem können europäische Kreative bis zu einem Alter von einschließlich 30 Jahren ihre Beiträge einreichen.

Deadline ist der 12. April 2021.

Im Rahmen der SoundTrack_Cologne 18 werden die zwölf besten Beiträge einer Jury und dem Publikum vorgestellt. Der oder die Sieger*in der Kategorie „WDR Filmscore Award“ erhält eine eintägige Aufnahmesession mit dem WDR-Funkhausorchester. Für die Kategorie „Sounddesign“ winkt eine 5.1 Kurzfilm-Kinomischung im renommierten Tonstudio „Chaussee Soundvision“.

Alle weiteren Informationen (Teilnahmebedingungen, Registrierung etc.) findet ihr hier: https://www.soundtrackcologne.de/competitions/european-talent-competition/

Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann