Liebe Mitglieder,
der GEMA-Aufsichtsrat hält sich in der Diskussion um angemessene Lizenzierung der Musik in den Mediatheken im öffentlich-rechtlichen (ÖR) Fernsehen bedeckt. Die ÖR Sender sind nicht bereit, zusätzlich für Nutzungen in den Mediatheken außerhalb der 7 Tage zu bezahlen. Bei einer Vergütung im Bereich Mediatheken nach 7 Tagen wäre die Konsequenz, dass bei Nutzungsformaten im linearen TV (normales Fernsehen) entsprechend weniger ausgeschüttet werden würde. Da ARD/ZDF die wichtigsten Kunden der GEMA sind, befindet sich die GEMA nicht gerade in bester Verhandlungsposition.
Hinzu kommt die Umsetzung der europäischen Richtlinien zum Urheberwahrnehmungsgesetz, die u.a. ermöglichen sollen, einzelne Werke als GEMA-Mitglied auch in Creativ Commons lizenzieren zu können.
Deswegen ist es wichtig, dass wir Mitglieder Position zu den anstehenden Veränderungen beziehen:
Ab nächstem Jahr, 2016, wird das erste non-lineare ÖR Format starten (ARD/ZDF Jugend TV), viele ARD Sender planen die Verlängerung der Mediathekennutzung von 7 Tagen auf ein Jahr. ( s. untenstehender Link / Auszüge Telemedien-bericht ARD)
Wir sollten den Aufsichtsrat darum bitten, für diese neuen technischen Entwicklungen eine adäquate Lizenzierungs-möglichkeit zu entwickeln. In der Praxis wird es so aussehen:
Es wird bei ganzjährlichen Mediathekennutzungen weniger Wiederholungen im „alten Fernsehen“ geben und mehr Online-präsenz. Dank der Umfrage des Composers Club kann man anhand der Gema Einkünfte aus Wiederholungen feststellen, dass sich die Erträge zu den einzelnen Sendungen um ein Drittel vermindern werden. Die Initiative Urheberrecht hat sich heute auf folgende Feststellung und Forderung geeinigt:
– Mediathekennutzung ist eine andere Nutzung als die Nutzung des herkömmlichen Sendeformats
– Mediathekennutzung muss gesondert in der Nutzung vergütet werden
Sollte die GEMA in dieser Frage keinen Handlungsbedarf sehen, hätte dies bei den anderen Verbänden und den Sendern eine erhebliche Signalwirkung, die die Position ihrer Mitglieder in dieser Frage nicht gerade unterstützt (so heute die Resonanz der anderen Verbände). Wir sollten unseren Aufsichtsrat in die Pflicht nehmen und auf die Dringlichkeit zur Lösung dieses Problems hinweisen.
An diesen Hinweis schließt sich natürlich sofort die Frage an, wie sollte man eine Vergütung im non-linearen Bereich vornehmen? Es ist nicht hinnehmbar, dass die herkömmliche Auszahlung im linearen TV Format zugunsten einer non-linearen Nutzungsvergütung geschmälert wird. Wer führt diese Verhandlungen ?
Verträge, die diese Nutzungsvergütung bisher regelten sind gegenüber der technischen Entwicklung veraltet (2002).
Noch befinden wir uns im Go mit der Entwicklung, also lasst uns diesen Vorteil nutzen und weisen wir den Aufsichtsrat auf die anstehenden Probleme hin!
siehe auch: http://www.ard.de/download/1466686/ARD_Bericht_Telemedien_2013_14_und__Leitlinien_2015_16.pdf
Ausschnitt Telemedienbericht ARD S.12:
Bei der Auswahl der relevanten Drittplattformen muss sich die ARD an den geänderten Kommunikations- und Informationsgewohnheiten der Beitragszahler orientieren. Dabei sind insbesondere erfolgreiche Drittplattformen relevant, die audiovisuelle Inhalte aus unterschiedlichen Quellen zugänglich machen und so den Nutzern ein breites Angebotsspektrum bieten. Die ARD Onlinekoordination erfüllt dabei die Aufgabe als zentrale Koordinierungsstelle für Kooperationen mit Dritten und analysiert die Geschäftsmodelle in Bezug auf die Kongruenz mit der Multiplattformstrategie der ARD. Mit Start von Amazon Fire-TV waren die gemeinschaftlichen Mediatheken und die Tagesschau als App in diesem Angebot präsent. Inhalte von tagesschau.de wurden im Berichtszeitraum erstmals auch auf Großbildschirmen an öffentlichen Plätzen gezeigt. In 2014 wurde die Ausspielung von tagesschau.de-Inhalten im neuen Portal der Deutschen Bahn erprobt.
Eigene Inhalte anderen Nutzern unter definierten Bedingungen zur Verfügung zu stellen – das ist das Ziel von Creative-Commons-Lizenzen (CC). Was CC ist, wird auf der ganzen Welt verstanden, da es sich um eine internationale Definition handelt. BR und NDR haben in den vergangenen Jahren bereits Inhalte unter CC-Lizenz weitergegeben. Die ARD hat im Berichtszeitraum wie angekündigt den Einsatz von CC-Lizenzen geprüft und einen entsprechenden Leitfaden in die ARD gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand