Liebe Mitglieder,
seit dem 1. Oktober des letzten Jahres gilt der neue GEMA-Tarif T-W-AV
(https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_t_w_av.pdf).
Für die Nutzung von Online-Werbespots auf Basis dieses Tarifs gelten folgende Vergütungssätze:
Auszug aus GEMA-Tarif T-W-AV:
37,50 € für Vervielfältigung, je angefangene Musikminute und je Produktion.
75,00 € für öffentliche Zugänglichmachung und Wiedergabe, je angefangene Musikminute je Monat und je Produktion (oder pauschal 1.800,- €)
Nun gab es wiederholt Beschwerden von Kundenseite über die zum Teil erheblichen GEMA-Kosten durch die Anwendung dieses Tarifs.
Dies erklärt sich bei Betrachtung eines – zwar theoretischen, oder dennoch branchenüblichen – Fallbeispiels:
Eine Werbefimproduktion vertritt 10 Regisseure, die mit jeweils 10 Spots auf der Website der Filmproduktion präsentiert werden (= ges. 100 Spots).
Nach dem Tarif T-W-AV wäre pro Jahr eine Summe von 93.750,- € an die GEMA zu zahlen (100 x 37,50 € + 100 x 75,00 € x 12 Monate).
Wir vertreten zwar den Standpunkt, dass Nutzung Werbemusik im Internet angemessen zu vergüten ist. In diesem Fall sind wir jedoch der Meinung, dass die Anwendung dieses Tarifs in vielen Fällen zur Vermeidung von GEMA-Repertoire im Internet führen wird und letztendlich geeignet ist, die Kundenbeziehungen des Komponisten zu Werbekunden, Agenturen und Filmproduktion zu beeinträchtigen.
Der Composers Club hat daher Kontakt mit der GEMA aufgenommen, um das Problem zu schildern. Dabei haben wir unser Bedauern darüber ausgedrückt, dass man den CC nicht in die Überlegungen zu diesem neuen Tarif einbezogen hatte. Die gute Nachricht ist, dass die GEMA unsere Bedenken nachvollziehen konnte und daher eine (meist kostengünstigere) Alternative zum Tarif T-W-AV anbietet:
Die GEMA-Lizenzierung von Online-Werbespots ist – laut schriftlicher Bestätigung der GEMA gegenüber dem Composers Club – ebenfalls möglich über den Tarif VR-W I
(https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_vr_w_i.pdf).
Dieser Tarif gilt eigentlich nur für die Nutzung von „Hintergrundmusik, Funktionsmusik oder Streaming von Musik auf Internetseiten und Intranetseiten“, kann jedoch laut offizieller Bestätigung der GEMA gegenüber dem Composers Club wahlweise ebenfalls für die Nutzung von Werbespots auf Internetseiten verwendet werden.
Auszug aus GEMA-Tarif VR-W I:
400,30 € Kategorie 2: „Produktpräsentation und Information, Verkaufsförderung, Angebots- oder Leistungspräsentation; der Kauf von Waren und Dienstleistungen über diese Internetseite ist nicht möglich“
pro Jahr, für alle Werke auf der Internetseite, je angefangene 120.000 Zugriffe pro Jahr
kann auch angewendet werden für Werbespots (also alle Werbespots auf der Internetseite)
Unabhängig von der eben beschriebenen Wahlmöglichkeit muss das Vervielfältigungsrecht (Tarif T-W-AV, siehe oben) immer gesondert erworben werden.
Bitte informiert ggf. Eure Kunden über diese Option. Im Zweifelsfall könnt Ihr Euch auf uns berufen, uns liegt, wie gesagt, die schriftliche Zusage der GEMA vor.
Euer Vorstand