Liebe Mitglieder,
uns erreichte gerade diese Pressemitteilung der Deutschen Akademie für Fernsehen (DAFF). Da auch wir zu den Unterstützern der Forderung gehören, freuen wir uns über den Inhalt:
Köln / München, 21. 08. 2015. Die Intendanten von ARD und ZDF realisieren die von der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN (DAFF) angeregte und von den zehn unten genannten Verbänden* mitgetragene Forderung, für die Gebühren-Periode 2017 – 2020 bei der KEF ( Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) einen voraussichtlichen Mehrbedarf für die Abgeltung von Online-Rechten anzumelden. Der jährliche, zweistellige Millionenbetrag soll für den Fall, dass die bisherige 7-Days-Catch-up-Regelung aufgehoben wird, die Rechte der Urheber und Produzenten an Programmen abgelten, die dann über einen längeren Zeitraum kostenlos in den Sender-Mediatheken abgerufen werden können. Eine Aufhebung der bisherigen Regelung wird von der Politik gefordert und voraussichtlich im nächsten Jahr von den Ministerpräsidenten der Länder entschieden werden.
Dazu Akademie-Vorstandsmitglied Gerhard Schmidt: “ Wir begrüßen diese vorausschauende und notwendige Entscheidung der Intendanten, die sowohl im Interesse der Zuschauer als auch der Fernsehmacher liegt.“
*AG Animationsfilm, AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
Bundesverband Schauspiel BFFS
Bundesverband Filmschnitt Editor e. V.
CC Composers Club e.V.
DEFKOM in Deutscher Komponistenverband DKV
Film und Medienverband NRW
mediamusic e.V.
Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD
Verband Deutscher Filmproduzenten
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand