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Da die diesjährige Mitgliederversammlung (vermeintlich) nicht so brisante Inhalte zu bieten hatte wie in den vergangenen Jahren, kamen leider deutlich weniger Kollegen nach München als sonst.

Das Fehlen vieler „kritischer Stimmen“ führte gleich zu Beginn der Versammlung dazu, dass Antrag Nr. 11 – der noch im letzten Jahr die erforderliche Stimmanzahl verfehlt hatte – nun angenommen wurde. Dieses hat zur Folge, dass zukünftig bei allen Abstimmungen die Stimmenthaltungen keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis haben werden. Es zählt nur noch das Verhältnis von Ja- und Nein-Stimmen. Dies ist im besonderen Interesse von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA, die es zukünftig leichter haben werden, ihre Anträge durchzubringen.

Aus Sicht der Auftragskomponisten war außerdem die Präsentation der Überlegungen von Aufsichtsrat und Vorstand zu der anstehenden „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ durch Ralf Weigand von besonderem Interesse. Dieses Modell einer Neuordnung des Verteilungsplans wird zwar keine Veränderungen der Abrechnungskoeffizienten, wohl aber (teils deutlich) veränderte Minutenwerte und Sender-Koeffizienten zur Folge haben, was für viele von Euch erhebliche Veränderungen hinsichtlich der Höhe der GEMA-Abrechnungen haben kann.

Grundzüge der geplanten Neuordnung der Rundfunkverteilung:

  • Neubildung zweier getrennter Minutenwerte für TV und Radio
  • die Zuordnung des Inkassos bei den öff.-rechtl. Sendern soll anhand der „KEF“-Zahlen vorgenommen werden (KEF = Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten)
  • Die Senderkoeffizienten bleiben bei den priv. Sendern variabel, bei den öff.-rechtl. Sendern unverändert (z.B. ARD/ZDF: 10, Dritte und Radio: 1)
  • Getrennte Zuweisung der „sonstigen Zuflüsse“ zu TV- und Radio (ZPÜ, öff. Wiedergabe, Kabelweiterleitung etc.)

Radio: Die Anwendung dieses Modells würde zur Folge haben, dass die Verteilungssumme für das öff.-rechtl. Radio deutlich sinken würde, während die Verteilungssumme für das priv. Radio dementsprechend steigen würde. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, erwägt man die Einführung eines „10 Punkte-Katalogs“ zur Bewertung der verschiedenen Sender-„Wellen“ hinsichtlich ihrer kulturellen und regionalen Ausprägung, auf Basis dessen im Wesentlichen die Verteilungssumme von Musik auf öff.-rechtl. Sendern subventioniert würde.

Fernsehen: Es wurde vorgetragen, dass das neue Modell eine „leichte Verschiebung“ zu Ungunsten der Privatsender und zu Gunsten der öff.-rechtl. Sender zur Folge haben würde. Auf unsere Nachfrage wurde allerdings klar, dass man tatsächlich mit einem deutlichen Absinken rechnet: Die Verteilungssumme für das private Fernsehen würde demnach um 10% – 20% absinken. Wir sollten schnellstmöglich herausfinden, ob es hierzu genauere Prognosen gibt.

Insgesamt stellt sich die Frage, ob allein durch die Trennung des Minutenwerts (unter Beibehaltung „fester“ öff.-rechtlicher Sender-Koeffizienten und Einführung einer Quersubventionierung des öff.-rechtl. Radios durch das Privat-Radio) den Anforderungen einer „ertragsgerechten“ Verteilung gerecht werden kann. Auch das Zugrundelegen der „KEF-Zahlen“ ist allgemein umstritten, weil es sich hier um die reine Betrachtung der öff.-rechtlichen Mittelzuweisungen durch eine Kommission, nicht jedoch der tatsächlichen Einnahmen der Sendeanstalten handelt.

Weitere Brisanz ergibt sich dadurch, dass offenbar das Patentamt die GEMA angewiesen hat, ab dem nächsten Jahr nach einem neuen Verteilungsschlüssel abzurechnen, d. h., dass der bisherige Verteilungsplan dann nicht mehr angewendet werden darf. Der GEMA-Vorstandsvositzende Dr. Harald Heker führte hierzu aus, dass die GEMA aufgrund dieser Vorgabe ab 2014 ohne neuen Verteilungsplan keine Ausschüttungen an ihre Mitglieder vornehmen dürfe. Dadurch ist die GEMA gezwungen, die erforderlichen Änderungen des Verteilungsplans entweder bei einer vorgezogenen Mitgliederversammlung oder bei einer außerordentlichen Mitglieder-versammlung spätestens im Frühjahr 2014 herbeizuführen.

Diese Situation ist nach unserer Sicht deshalb inakzeptabel, weil die GEMA-Mitglieder den ihnen vorgelegten Antrag für eine neue
Rundfunkverteilung – gleich, ob ihnen das Modell gefällt oder nicht – annehmen MÜSSEN, weil sie sonst auf ihre Sommerausschüttung 2014 zu verzichten hätten.

Die vor einigen Wochen seitens der GEMA gemachte Ankündigung der Einbeziehung der Mitglieder beschränkt sich derzeit auf die Möglichkeit, Anregungen und Überlegungen bis zum 15.08.2013 an folgende Mailadresse zu senden: rundfunkverteilung@gema.de Wir ermutigen Euch ausdrücklich, vom Angebot Gebrauch zu machen, Eure Fragen, Anregungen und Überlegungen an die o. g. Adresse zu richten. Es geht um einen nicht unerheblichen Teil Eurer künftigen Bezüge.