Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de
Liebe Mitglieder,
bekanntlich haben die TV-Sendeunternehmen aufgrund der rückwirkenden Gesamtverträge für die Jahre 2009 bis 2012 Nachzahlungen an die GEMA geleistet. Dies führt im Falle einiger „kleinerer“ Sender, die bisher unterhalb der Programmverrechnungsgrenze lagen, zu der Möglichkeit einer nachträglichen werkbezogenen Abrechnung.
Wir empfehlen denjenigen unter Euch, deren Musik in den Jahren 2009 bis 2012 in größerem Umfang auf Sendern wie Das Vierte, HSE24, N24 oder n-tv gelaufen ist, bis zum 30. September einen Antrag zur Nachverrechnung an die GEMA zu schicken.
Der Antrag muss lt. GEMA „nachprüfbare Angaben zu Werktitel, Beteiligten, Rundfunkveranstalter und Sender, Titel der Sendung, Sendeterminen und Sendedauer des Werkes“ enthalten.
In den „Informationen zu den Verteilungen im Fernsehen“ der GEMA heißt es dazu weiter:
„Antrag auf Verrechnung (…) Mit Annahme des Antrags zur Reform der Rundfunkverteilung hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass die Berechtigten einmalig noch bis zum 30.9.2014 einen solchen Antrag auf Verrechnung für die Geschäftsjahre 2009 – 2012 nachreichen können. Hierdurch sollen auch solche Berechtigten, die bislang keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Möglichkeit erhalten, an der Zuschlagsverrechnung der Nachzahlungen zu partizipieren, die die GEMA aufgrund des rückwirkenden Abschlusses der neuen Gesamtverträge von den Sendeunternehmen für die genannten Geschäftsjahre erhält.“
Den Verantwortlichen in der GEMA dürfte bekannt sein, dass die Recherche von Sendeterminen zurückliegender Jahren für die Mitglieder relativ aufwändig ist. Insofern hoffen wir, dass die Anträge auf Nachverrechnet unbürokratisch bearbeitet werden.
Euer Vorstand