Die Grundidee des Monitorings:
Von einem Audiotrack wird digital ein „Fingerabdruck“ erstellt, der es einem Programm ermöglicht zu erkennen, wenn das Musikstück in einem Sendeprogramm verwendet wird, auch wenn es mit Stimmen und Geräuschen überlagert ist – natürlich nicht mit einer 100%-Abdeckung, aber dennoch erstaunlich weitreichend.Nun gibt es Anbieter, die Fernseh- und Radiosender und auch Online-Plattformen und Internetseiten „tracken“, um die Nutzung von registrierten Musikwerken zu erkennen.Als Urheber kann man sich an solche Firmen wenden und eine beliebige Anzahl von Musikstücken bei einer relevanten Anzahl von Sendern nachverfolgen lassen, um auf dieser Basis die GEMA-Abrechnung zu kontrollieren und gegebenenfalls fehlende Abrechnungen zu reklamieren.
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