Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Liebe Mitglieder,

die GEMA hat die Einladung zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung bereits per Post verschickt. Diese ist hoffentlich bei euch angekommen. Wichtiger Hinweis: bewahrt dieses Einladungsschreiben bitte unbedingt bis nach der Mitgliederversammlung auf, sonst ist die Teilnahme trotz Registrierung leider nicht möglich!
Bitte beachtet, dass für die persönliche Teilnahme an der GEMA-Mitgliederversammlung eine vorherige Online-Registrierung in der Zeit vom 05. Mai (10.00 Uhr) – 04. Juni 2021 (24.00 Uhr) erforderlich ist. Weitere Informationen hierzu findet ihr in eurer Einladung (z. B. das Passwort für die Registrierung). Haltet bitte auch eure Mitgliedsnummer parat. Eine Teilnahme ohne vorherige Online-Registrierung ist nicht möglich.
Registrierung: https://gema-registration.polyas.com/#!/

Auf https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/ findet ihr Informationen zur Tagesordnung und zu euren Mitwirkungsmöglichkeiten sowie weiterführende Inforationen (Erklärvideos, Präsentationen, How-to-Tutorial zu euren Mitwirkungsmöglichkeiten). Zudem bietet die GEMA am 02. und 04. Juni 2021 virtuelle technische Schulungen an, in denen ihr die digitale Mitwirkung an der Mitgliederversammlung ausprobieren könnt. Anmeldung:
2. Juni 2021 (15:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldeschluss: 31.05.21 (23:59 Uhr): https://bit.ly/33xzy8l
4. Juni 2021 (15:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldeschluss: 02.06.21 (23:59 Uhr): https://bit.ly/3h53jVP

Die Tagesordnung findet ihr hier: https://bit.ly/3vNet5P

Bitte lest die Tagesordnung und vor allem die Anträge sehr genau. Bei Fragen oder Anmerkungen könnt ihr euch gerne unter contact@composers-club.de an die Geschäftsstelle werden.

Wir freuen uns sehr, dass es unser Änderungsantrag bzgl. der Detailaufstellungen zum Thema „§ 58 Absatz 2 des Verteilungsplans“ (Jahrbuch Seite 366) auf die Tageordnung geschafft hat. Den Antrag findet ihr auf der Tagesordnung auf Seite 39 (V. Anträge zum Verteilungsplan).

n diesem Zusammenhang ist auch Änderungsantrag 27 (Seite 42) von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA besonders erwähnenswert: Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 63 Absatz 1 Ziffer 8, § 64 Ziffer 7, § 100 Absatz 4 und § 107 des Verteilungsplans (Jahrbuch Seite 372, 374, 388 und 390 f.) einen Änderungsantrag („Regelmäßige Ausstrahlung im Rundfunkbereich“). Besonders wichtig wäre hier folgender Abschnitt: § 59 Reklamationen [1] Reklamationen einer regulären Ausschüttung (Hauptverteilung) können nur berücksichtigt werden, wenn sie in den Sparten der Nutzungsbereiche Sendung, Vorführung und Ausland innerhalb einer Frist von 18 Monaten, in den Sparten der Nutzungsbereiche Aufführung und Wiedergabe innerhalb einer Frist von 9 Monaten (bisher 12) und in den übrigen Sparten innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin gemäß § 57 bei der GEMA eingehen. In den Sparten GOP und GOP VR beginnt die Dreimonatsfrist mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung gemäß § 182e.FN). Wir werden den Antrag auch auf der CC-Mitgliederversammlung noch einmal diskutieren.

Als außerordentliche und ordentliche Urhebermitglieder könnt ihr an den jeweiligen Versammlungen persönlich per Live-Stream und Live-Diskussion teilnehmen. Die Wahlen und Abstimmungen werden per digitalem Online-Live-Voting durchgeführt.

Wenn ihr nicht an der Versammlung teilnehmen könnt, steht euch für Abstimmungen im Vorfeld das E-Voting zur Verfügung. Ordentliche Urheber- und Verlagsmitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder, die an den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder am 9. und 10. Juni 2021 nicht teilnehmen können, können ihre Stimme für die Wahlen und Abstimmungen im Vorfeld per E-Voting abgeben. Wenn ihr daran teilnehmen möchtet, registriert euch bitte vom 5. Mai 2021, 10.00 Uhr bis 11. Mai 2021, 18.00 Uhr:
https://gema-registration.polyas.com/#!/

Nach erfolgreicher Registrierung könnt ihr euch beim E-Voting-System vom 19. Mai 2021 (10.00 Uhr) bis 1. Juni 2021 (18.00 Uhr) anmelden und eure Stimme abgeben: https://gema-registration.polyas.com/#!/

Für ordentliche Urheber- und Verlagsmitglieder besteht die Möglichkeit, einen Stellvertreter für die digitale Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu bevollmächtigen. Wenn ihr in der virtuellen Mitgliederversammlung von einem Stellvertreter vertreten werden möchtet, registriert diesen bitte vom 5. Mai 2021 (10.00 Uhr) bis 25. Mai 2021 (24.00 Uhr): https://gema-registration.polyas.com/#!/

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die geänderte Stellvertreterregelung bei der GEMA-Mitgliederversammlung: Eine Übertragung mehrerer Stimmen auf einen Stellvertreter ist mit dem Online-Live-Voting technisch nicht vereinbar. Ein Stellvertreter kann daher in diesem Jahr ausnahmsweise nur ein Mitglied vertreten und für dieses das Stimmrecht etc. ausüben. Für jedes Mitglied muss daher jeweils ein eigener Stellvertreter über das Online-Registrierungssystem angemeldet werden. Bitte beachtet zudem, dass aus dem gleichen Grund nur externe Stellvertreter (= Keine GEMA-Mitglieder) bevollmächtigt werden können.

Beispiel: Ein ordentliches Urhebermitglied kann bei Bedarf ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson als Stellvertreter anmelden. Der Stellvertreter darf kein GEMA-Mitglied sein und kann nur dieses eine Urhebermitglied vertreten.

Im Rahmen der GEMA-Mitgliederversammlung 2021 stehen auch diverse Wahlen an: es werden die Mitglieder des GEMA-Aufsichtsrats, des Beschwerdeausschusses, der Sitzungsgeldkommission, des Werkausschusses, des Wertungsausschusses für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik und der Schätzungskommission der Bearbeiter. Kandidaturen und Wahlvorschläge für die genannten Gremien (mit Ausnahme des Werkausschusses) konnten bis zum 13. April 2021 bei der GEMA eingereicht werden. Kandidaturen in der Mitgliederversammlung sind nicht möglich. Vor Beginn der elektronischen Stimmrechtsausübung im Vorfeld der Mitgliederversammlung (E-Voting) am 19. Mai 2021 findet ihr Kurz- und Videoporträts aller zur Wahl stehenden Kandidaten und Kandidatinnen auf der GEMA-Homepage im Bereich der Mitgliederversammlung

In der Versammlung der außerordentlichen Mitglieder, die am 8. Juni 2021 ebenfalls in rein virtueller Form stattfinden wird, werden die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter für die Mitgliederversammlungen 2022 – 2024 neu gewählt. Eure Kandidatur für diese Wahl könnt ihr bis zum 4. Juni 2021 hier einreichen: https://bit.ly/3nU5qwV

Ihr könnt euch für die Delegiertenwahl und Ersatzdelegiertenwahl (nur Verlagsmitglieder) auf Wunsch mit einem schriftlichen Kurzporträt mit Foto oder mit einem selbst aufgenommenen Handy-Video auf der GEMA-Webseite vorstellen. WICHTIG: Sofern ihr eine solche Vorstellung mit Foto wünscht, reicht eure Kandidatur und Kurz- bzw. Videoporträt bitte bereits bis zum 14. Mai 2021 unter (wahlen.mitgliederversammlung@gema.de) bei der GEMA ein. Vorlage: https://bit.ly/33mSk1Q

Sofern ihr euch mit einem Handy-Video vorstellen möchtet, beachtet bitte die Anleitung und das Beispielvideo zu beachten. Bitte stellt auch das Handy-Video bis spätestens 14. Mai 2021 auf dem in der Anleitung angegebenen Weg zur Verfügung.
Anleitung Video: https://bit.ly/3vFHPCQ
Beispiel Video: https://bit.ly/3b5sgwB

Die Kurz- und Videoporträts werden spätestens am 28. Mai 2021 auf der GEMA-Homepage im Bereich der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Weitere Informationen zur Delegiertenwahl findet ihr in der Ausgabe 4/2020 und in der Ausgabe 1/2021 der „virtuos“.

Solltet ihr Fragen rund um die GEMA-Mitgliederversammlung 2021 haben, so könnt ihr euch gerne unter mitgliederversammlung@gema.de oder unter 030 21245-600 (montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr) an die GEMA oder unter contact@composers-club.de an die CC-Geschäftsstelle wenden.

Viele Grüße
euer Vorstand